Immissionsschutz
[22.05.2025] [44-8431/2790]
Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG beantragt die wesentliche Änderung der Teilereinigung - Absage Erörterungstermin
Mit der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 31. Januar 2025 (veröffentlicht am 20. Februar 2025 unter anderem im Sächsischen Amtsblatt Nummer 8/2025) wurde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation für das Vorhaben zur wesentlichen Änderung der Anlage Teilereinigung der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG am Standort Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, ab dem 26. Mai 2025 angekündigt.
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 5. Mai 2025
Der Erörterungstermin in Form einer Onlinekonsultation findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind. Gegen das Vorhaben wurden keine Einwendungen erhoben.
Dresden, den 5. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter