Immissionsschutz
[22.05.2025] [44-8431/2762]
Landeshauptstadt Dresden - Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG beantragt die Errichtung und den Betrieb einer Ammoniakkälteanlage
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Die Landesdirektion Sachsen hat der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG, Königsbrücker Straße 180, 01099 Dresden, mit Datum vom 6. Mai 2025 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb einer Ammoniakkälteanlage im Gebäude B39 erteilt:
3. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
4. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG.
5. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXXXXX
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Widerspruch eingelegt werden."
Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind abrufbar über
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
angefordert werden.
Die Entscheidung wird nachfolgend und auf der Seite des UVP-Verbundes bekannt gemacht
Dresden, den 6. Mai 2025
A. Entscheidung
1. Der Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG wird gemäß den §§ 4 und 6 i. V. m. § 19 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der 4. BImSchV und der Nummer 10.25 des Anhanges 1 dieser Verordnung dieB. immissionsschutzrechtliche Genehmigung
für die Errichtung und den Betrieb einer Ammoniakkälteanlage im Gebäude B39 mit einem Gesamtinhalt von 12,0 t Ammoniak erteilt.
2. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende weiteren behördlichen Entscheidungen ein:
2. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende weiteren behördlichen Entscheidungen ein:
- Anzeige gemäß § 40 AwSV
3. Diese Genehmigung wird auf Grundlage der in Abschnitt B. genannten Antragsunterlagen mit den unter Abschnitt C. genannten Nebenbestimmungen erteilt.
4. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die Infineon Technologies Dresden GmbH & Co. KG.
5. Für diese Entscheidung werden Verwaltungskosten in Höhe von XXXXXXX EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verwaltungskosten ist bis einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides zu entrichten an:
Kontoinhaber: Hauptkasse des Freistaates Sachsen
BIC: MARK DEF1 860
IBAN: DE22 8600 0000 0086 0015 22
Verwendungszweck: XXXXXXX
Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind abrufbar über
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 30. Mai 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025
bei der folgenden Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Abteilung Umweltschutz, Zimmer 4090, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden:
Montag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 8.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über
3. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz oder über
angefordert werden.
Die Entscheidung wird nachfolgend und auf der Seite des UVP-Verbundes bekannt gemacht
Dresden, den 6. Mai 2025
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,47 MB)