Staatsstraßen
[10.06.2025] [32-0522/1367]
Bekanntmachung
über die Planfeststellung für das Vorhaben
„S 192 Anbau eines Radweges zwischen Tharandt und Grumbach“
– Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses –
I.
Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für das Vorhaben „S 192 Anbau eines Radweges zwischen Tharandt und Grumbach“ mit Planfeststellungsbeschluss vom 15. April 2025, Gz.: 32-0522/1367/15, gemäß § 39 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und § 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt.
II.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 11. – 24. Juni 2025
in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Zimmer 3.13, Nossener Straße 20, 01737 Wilsdruff, während der Dienststunden:
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung möglich |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Montag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 10:00 Uhr und 12:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 10:00 Uhr und 12:00 bis 16:00 Uhr |
Montag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
III.
Der Planfeststellungsbeschluss wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur – Staatsstraßen – einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
IV.
Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau eines Radweges entlang der S 192 zwischen Tharandt und Grumbach. Der Radweg wird östlich der S 192 anliegend als gemeinsamer Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr gebaut mit einer Breite von 2,5 m und einer Baulänge von ca. 2,6 km. Ebenfalls Gegenstand der Baumaßnahme ist außerdem eine kleinräumige Verlegung der S 192 auf ca. 675 m in westliche Richtung, um den Radweg zwischen Staatsstraße und dem Schloitzbach einzupassen. Zudem sind Anpassungen und Umgestaltungen der zwei Zufahrtsstraßen „Am Kalkofen“, von Feld- und Grundstückszufahrten sowie des Gewässers „Gründchen“ erforderlich. Kompensationsmaßnahmen erfolgen nicht nur vor Ort, sondern auch innerhalb des Stadtgebietes von Pirna sowie in den Gemeinden Dohma und Bahretal.Wegen weiterer Details wird auf die Planunterlagen verwiesen.
Unterlagen
1 - Planfeststellungsbeschluss
(pdf-Datei; 27,66 MB)
2 - Planunterlagen
(pdf-Datei; 50,74 MB)
(pdf-Datei; 6,53 MB)
(pdf-Datei; 115,37 MB)
(pdf-Datei; 65,44 MB)