Radwege
[30.01.2025] [32-0522/1399]
Planfeststellung für das Vorhaben
„100 km Radwege Programm
S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf,
1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 12. Dezember 2024 ist der Plan für das Vorhaben „100 km Radwege Programm S 139 – Ausbau einer Radverkehrsanlage westlich Mittelherwigsdorf, 1. BA; Umgestaltung Knotenpunkt S 139/K 8656“ gemäß § 39 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
- Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersorf;
- Hainewalde, Kleine Seite 4, 02779 Hainewalde;
- Großschönau, Hauptstraße 54, 02779 Großschönau
zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 3. Februar 2025 bis 17. Februar 2025
in den Gemeindeverwaltungen- Leutersdorf, Zittauer Platz 1, 02794 Leutersorf;
- Hainewalde, Kleine Seite 4, 02779 Hainewalde;
- Großschönau, Hauptstraße 54, 02779 Großschönau
zu den jeweiligen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
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weitere Dokumente
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