Staatsstraßen
[21.01.2025] [32-0522/1339]
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
"S 83 Ortsdurchfahrt Deutschenbora"
1. Der Erörterungstermin findet am
2.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, dort unter der Rubrik „Infrastruktur – Staatsstraßen“, einsehbar.
13. Februar 2025, Beginn 10:00 Uhr,
in der Stadtverwaltung Nossen, Ratssaal, Markt 31, 01683 Nossen, statt.
Der Einlass erfolgt ab 9:30 Uhr. 2.
Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3.
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, dort unter der Rubrik „Infrastruktur – Staatsstraßen“, einsehbar.