Hochwasserschutz
[20.01.2025] [C46-0522/440/41]
Landkreis Zwickau - Hochwasserschutzmaßnahmen am Lungwitzbach in Niederlungwitz, 2. Bauabschnitt, Fluss-km 2+808 bis 3+536
Bekanntmachung
über die Planfeststellung für
„Hochwasserschutzmaßmahmen am Lungwitzbach in Niederlungwitz, 2. Bauabschnitt, Fluss-km 2+808 bis 3+536“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
vom 21. Januar 2025
über die Planfeststellung für
„Hochwasserschutzmaßmahmen am Lungwitzbach in Niederlungwitz, 2. Bauabschnitt, Fluss-km 2+808 bis 3+536“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
vom 21. Januar 2025
Die Landesdirektion Sachsen hat auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde/ Obere Weiße Elster, Muldentalstraße in 08309 Eibenstock, den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 5. Dezember 2024, Gz.: C46-0522/440/41 festgestellt.
I
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vomDienstag, dem 28. Januar 2025 bis einschließlich Montag, dem 10. Februar 2025
in der Gemeindeverwaltung Neukirchen / Pleiße, Liegenschaftsamt, Pestalozzistraße 40, 08459 Neukirchen, Zimmer 5
in der Gemeindeverwaltung Neukirchen / Pleiße, Liegenschaftsamt, Pestalozzistraße 40, 08459 Neukirchen, Zimmer 5
während der Dienststunden
Montag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einwender sowie die vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht namentlich dargestellt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken und Einwendungen können nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Passes erteilt werden.
II
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraumes auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar.
III
Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen in Form von Hochwasserschutzmauern entlang des Lungwitzbaches in der Ortslage Niederlungwitz. Der 2. Bauabschnitt schließt an den bereits fertig gestellten 1. Bauabschnitt etwa 180 m oberstrom der Brücke Glauchauer Straße an und erstreckt sich ca. 730 m nach oberstrom bis zur Straße des Friedens 41. Der sich im Vorhabenbereich teilweise außer Betrieb befindliche Mühlgraben soll auf einer Länge von ca. 165 m angepasst und mittels Errichtung einer Hochwasserschutzwand, welche die vorhandene Bebauung schützt, in den Lungwitzbach einbezogen werden. Der vorhandene Auslauf einschließlich Auslaufbauwerk in den Lungwitzbach wird zurückgebaut.Darüber hinaus sind im Gewässer Maßnahmen zur Verbesserung der Naturnähe, lokale Geländeabsenkungen mit Zurücksetzen der Uferböschung sowie eine Aufweitung des Gewässerprofils im Bereich des Mühlgrabenauslaufes vorgesehen. Weiterhin sind für die künftige Unterhaltung zwei ergänzende Zufahrtsmöglichkeiten zum Gewässer sowie eine Zwischenlagerfläche, mehrere Löschwasserstellen, Pumpschächte sowie weitere befestigte Pumpenaufstellflächen geplant. Die Pegelanlage soll zurückgebaut werden.
Die Planfeststellung umfasst ferner die im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen naturschutzfachlichen Maßnahmen, unter anderem die Entwicklungsmaßnahme von Himmelsteichen im FFH-Gebiet „Am Rümpfwald“ in Glauchau“ sowie die Aufwertung einer Streuobstwiese in der Gemeinde Neukirchen/Pleiße.
Der Planfeststellungsbeschluss ist sofort vollziehbar.
Neukirchen, den 21.01.2025
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Ines Liebald
Bürgermeisterin
Stempel/Siegel
im Auftrag der Landesdirektion SachsenInes Liebald
Bürgermeisterin
Stempel/Siegel
Unterlagen
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