Straßenbahnen
[16.01.2025] [32-0522/1600]
Planfeststellung für das Vorhaben
der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
„Pfaffendorfer Straße zwischen Tröndlinring und Nordplatz, Ausbauabschnitt Süd zwischen Tröndlinring und Haltestelle Zoo“
Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 28 Abs. 1 und § 29 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit
§§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit Beschluss vom 30. Dezember 2024 den Plan für das Vorhaben „Pfaffendorfer Straße zwischen Tröndlinring und Nordplatz, Ausbauabschnitt Süd zwischen Tröndlinring und Haltestelle Zoo“ festgestellt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit 20. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2025 in der Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Stadtplanungsamt, Zimmer 498, zu den Dienststunden Mo./Mi. 8.00-15.00 Uhr, Di. 8.00-18.00 Uhr, Do. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
§§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit Beschluss vom 30. Dezember 2024 den Plan für das Vorhaben „Pfaffendorfer Straße zwischen Tröndlinring und Nordplatz, Ausbauabschnitt Süd zwischen Tröndlinring und Haltestelle Zoo“ festgestellt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit 20. Januar 2025 bis einschließlich 3. Februar 2025 in der Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Stadtplanungsamt, Zimmer 498, zu den Dienststunden Mo./Mi. 8.00-15.00 Uhr, Di. 8.00-18.00 Uhr, Do. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
(pdf-Datei; 3,56 MB)
(pdf-Datei; 3,78 MB)
(pdf-Datei; 1,88 MB)
(pdf-Datei; 0,52 MB)
(pdf-Datei; 2,77 MB)
(pdf-Datei; 4,06 MB)
(pdf-Datei; 0,43 MB)
(pdf-Datei; 4,53 MB)
(pdf-Datei; 4,25 MB)
(pdf-Datei; 3,5 MB)
(zip-Datei; 2,1 MB)
(pdf-Datei; 3,91 MB)
(pdf-Datei; 4,5 MB)
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 6,05 MB)