Gewerbe- und Handwerksrecht
[20.12.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 6 26-05 Niesky
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Stephan Pilz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-05 Niesky bestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Stephan Pilz befindet sich:
Siedlung 16, 02906 Quitzdorf am See
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Stephan Pilz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 26-05 Niesky bestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Stephan Pilz befindet sich:
Siedlung 16, 02906 Quitzdorf am See
Sie erreichen ihn unter:
Telefon: | - |
Mobil: | 015221454534 |
Email: | pilzschornstein@gmail.com |
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter