Gewerbe- und Handwerksrecht
[20.12.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 6 27-06 Riesa
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Frank Kirsten zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 27-06 Riesa wiederbestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Frank Kirsten befindet sich: Hauptstraße 26, 01589 Riesa
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Frank Kirsten zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 27-06 Riesa wiederbestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Frank Kirsten befindet sich: Hauptstraße 26, 01589 Riesa
Sie erreichen ihn unter:
Telefon: | 03525-87 58 90 |
Mobil: | 0160-71 61 698 |
Email: | f.kirsten@red-energiedienst.de |
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter