Gewerbe- und Handwerksrecht
[20.12.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 6 12-22 Dresden
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Thomas Tschaplowitsch zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 12-22 Dresden wiederbestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Thomas Tschaplowitsch befindet sich: Schillerstraße 21, 01156 Dresden
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Thomas Tschaplowitsch zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 6 12-22 Dresden wiederbestellt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Thomas Tschaplowitsch befindet sich: Schillerstraße 21, 01156 Dresden
Sie erreichen ihn unter:
Telefon: | 0351-45 39 65 2 |
Mobil: | 0152-21 90 46 75 |
Email: | schornsteinfeger@dresden-west.eu |
Leipzig, 20. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Kuczmera
Sachbearbeiter