Immissionsschutz
[16.12.2024] [44-8431/2396/5]
Stadt Leipzig - OQEMA GmbH beantragt die störfallrelevante Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlagen, Abfüllen und Mischen von organischen und anorganischen Chemikalien
Bekanntmachung nach § 23a Abs. 2 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für das Vorhaben
Gemäß § 23a Absatz 2 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Firma OQEMA GmbH, Aachener Straße 236, 41061 Mönchengladbach zeigte mit Datum vom 10. Oktober 2024 bei der Landesdirektion Sachsen die störfallrelevante Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlagen, Abfüllen und Mischen von organischen und anorganischen Chemikalien am 04316 Leipzig, Gutberletstraße 17 an.
Gemäß § 3 Absatz 5b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine störfallrelevante Errichtung und ein Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches eine Errichtung und ein Betrieb einer Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, oder eine Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches einschließlich der Änderung eines Lagers, eines Verfahrens oder der Art oder physikalischen Form oder der Mengen der gefährlichen Stoffe im Sinne des Art. 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU, aus der sich erhebliche Auswirkungen auf die Gefahren schwerer Unfälle ergeben können. Gemäß § 3 Absatz 5b Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereichs zudem vor, wenn eine Änderung dazu führen könnte, dass ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird oder umgekehrt.
Gegenstand der Änderung ist die Erhöhung der Lagermenge an gewässergefährdenden Stoffen der Gefahrenkategorie E1 (gewässergefährdend Kategorie akut 1 oder chronisch 1) gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung von 152 734 kg auf 189 734 kg. Es handelt sich hierbei um Chlorbleichlauge (Natriumhypochlorit: NaOCl), deren Lagermenge um 37 Tonnen im vorhandenen Tanklager BE1 erhöht werden soll.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit der Entscheidung vom 26. November 2024 (Geschäftszeichen 44-8431/2396/5) gemäß § 23a Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgestellt, dass trotz der Störfallrelevanz das angezeigte Vorhaben keiner störfallrechtlichen Genehmigung gemäß § 23b Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedarf, weil der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht erstmalig unterschritten oder räumlich nicht noch weiter unterschritten wird und keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung vom 26. November 2024 ist entsprechend § 23a Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19.August 2022 (SächsGVBl. S. 486, 493) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 44, Braustraße 2, 04107 Leipzig zugänglich.
Leipzig, den 10. Dezember 2024
Die Firma OQEMA GmbH, Aachener Straße 236, 41061 Mönchengladbach zeigte mit Datum vom 10. Oktober 2024 bei der Landesdirektion Sachsen die störfallrelevante Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlagen, Abfüllen und Mischen von organischen und anorganischen Chemikalien am 04316 Leipzig, Gutberletstraße 17 an.
Gemäß § 3 Absatz 5b Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist eine störfallrelevante Errichtung und ein Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches eine Errichtung und ein Betrieb einer Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, oder eine Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereiches einschließlich der Änderung eines Lagers, eines Verfahrens oder der Art oder physikalischen Form oder der Mengen der gefährlichen Stoffe im Sinne des Art. 3 Nummer 10 der Richtlinie 2012/18/EU, aus der sich erhebliche Auswirkungen auf die Gefahren schwerer Unfälle ergeben können. Gemäß § 3 Absatz 5b Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt eine störfallrelevante Änderung einer Anlage oder eines Betriebsbereichs zudem vor, wenn eine Änderung dazu führen könnte, dass ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird oder umgekehrt.
Gegenstand der Änderung ist die Erhöhung der Lagermenge an gewässergefährdenden Stoffen der Gefahrenkategorie E1 (gewässergefährdend Kategorie akut 1 oder chronisch 1) gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung von 152 734 kg auf 189 734 kg. Es handelt sich hierbei um Chlorbleichlauge (Natriumhypochlorit: NaOCl), deren Lagermenge um 37 Tonnen im vorhandenen Tanklager BE1 erhöht werden soll.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit der Entscheidung vom 26. November 2024 (Geschäftszeichen 44-8431/2396/5) gemäß § 23a Absatz 2 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgestellt, dass trotz der Störfallrelevanz das angezeigte Vorhaben keiner störfallrechtlichen Genehmigung gemäß § 23b Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedarf, weil der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten nicht erstmalig unterschritten oder räumlich nicht noch weiter unterschritten wird und keine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird.
Ein störfallrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung vom 26. November 2024 ist entsprechend § 23a Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19.August 2022 (SächsGVBl. S. 486, 493) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Referat 44, Braustraße 2, 04107 Leipzig zugänglich.
Leipzig, den 10. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter