Wasserwirtschaft
[06.01.2025] [42-0522/356/41]
Landkreis Leipzig - Vorhaben "Errichtung eines Buchten- und Dotierwasserkraftwerkes am Muldewehr in der Vereinigten Mulde (WKA Wurzen)"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. November 2024 und des festgestellten Plans zur allgemeinen Einsichtnahme
Gz.: 42-0522/356/41
Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für das oben bezeichnete Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. November 2024, Geschäftszeichen: 42-0522/356/41, auf Antrag der envia Therm GmbH, 06749 Bitterfeld, gemäß § 68 Absatz 1, § 67 Absatz 2 und § 70 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist und des Verwaltungsverfahrensgesetzes gemäß § 102a des Gesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Gesetzesfassung, die für das oben bezeichnete Vorhaben weiter anwendbar ist sowie gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, festgestellt.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Flusskraftwerks ist auch die Neuerrichtung der Anlagen zum Fischauf- und -abstieg am vorhandenen historischen Wehrkörper geplant. Der am Standort des Vorhabens vorhandene alte Fischpass soll nach Errichtung der neuen Fischwege zurückgebaut werden.
Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Absatz 1, §§ 6 bis 13 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 13.14 und Nummer 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurde als unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.
Der Beschluss schließt aufgrund der Konzentrationswirkung der Planfeststellung gemäß § 75 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung insbesondere die Zulassung von Gewässerausbaumaßnahmen, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, die Zulassung des Eingriffs in Natur und Landschaft, eine naturschutzrechtliche Befreiung sowie die Zulassung einer Ausnahme nach Naturschutzrecht mit ein. Zudem werden die sich aus der Unterhaltungslast ergebenden Unterhaltungsmaßnahmen im maßgeblichen Gewässerabschnitt der Vereinigten Mulde dem Grunde nach auf die Antragstellerin übertragen. So ergibt sich aus der Planfeststellung des Vorhabens dessen Zulässigkeit hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden auch wasserrechtliche Erlaubnisse zur Gestattung von Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Buchten- und Dotierwasserkraftwerks am Wehr Wurzen in der Vereinigten Mulde erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist im Übrigen über die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen, Forderungen und Anregungen, welche das oben genannte festgestellte Vorhaben betreffen, entschieden worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz,
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich oder elektronisch angefordert werden (§ 74 Abs. 5 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen während des genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden
Fassung auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Umweltschutz – Wasserwirtschaft“ sowie gemäß § 27 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Zentralen Internetportal http://www.uvp-verbund.de (UVP-Portal) einsehbar.
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig erhoben werden.
Wird die Klage elektronisch erhoben, gelten die Maßgaben der §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328) geändert worden ist sowie der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803), die zuletzt durch Artikel 43 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
I
Gegenstand der Planfeststellung ist die Errichtung eines Buchten- sowie eines Dotierkraftwerks rechts- und linksseitig am vorhandenen „Wehr Wurzen“ der Vereinigten Mulde in Wurzen, bei Fluss-km 113,61. Das Buchtenkraftwerk wird auf Bennewitzer Flur errichtet, das Dotierkraftwerk auf der Wurzener Seite der Vereinigten Mulde.Im Zusammenhang mit dem Neubau des Flusskraftwerks ist auch die Neuerrichtung der Anlagen zum Fischauf- und -abstieg am vorhandenen historischen Wehrkörper geplant. Der am Standort des Vorhabens vorhandene alte Fischpass soll nach Errichtung der neuen Fischwege zurückgebaut werden.
Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Absatz 1, §§ 6 bis 13 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 13.14 und Nummer 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese wurde als unselbstständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Die Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.
II
Der Planfeststellungsbeschluss enthält die Feststellung des Plans bezüglich der genannten Bauwerke und Aufstauberechtigungen. Zudem enthält er Inhalts- und Nebenbestimmungen insbesondere zu wasserfachlichen und bautechnischen Belangen, Belangen des Gewässerschutzes, den Belangen von Fischerei und Fischartenschutz, Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sowie zu den Belangen Abfall, Bodenschutz und Altlasten. Damit darf das Vorhaben entsprechend dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses umgesetzt werden.Der Beschluss schließt aufgrund der Konzentrationswirkung der Planfeststellung gemäß § 75 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung insbesondere die Zulassung von Gewässerausbaumaßnahmen, die wasserrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, die Zulassung des Eingriffs in Natur und Landschaft, eine naturschutzrechtliche Befreiung sowie die Zulassung einer Ausnahme nach Naturschutzrecht mit ein. Zudem werden die sich aus der Unterhaltungslast ergebenden Unterhaltungsmaßnahmen im maßgeblichen Gewässerabschnitt der Vereinigten Mulde dem Grunde nach auf die Antragstellerin übertragen. So ergibt sich aus der Planfeststellung des Vorhabens dessen Zulässigkeit hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden auch wasserrechtliche Erlaubnisse zur Gestattung von Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Buchten- und Dotierwasserkraftwerks am Wehr Wurzen in der Vereinigten Mulde erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist im Übrigen über die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen, Forderungen und Anregungen, welche das oben genannte festgestellte Vorhaben betreffen, entschieden worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
III
Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen in der Zeit vonMontag, den 6. Januar bis Montag, den 20. Januar 2025
in der
Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen,
Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen,
Zimmer 224
sowie in der
Gemeindeverwaltung Bennewitz, Bahnhofstraße 24, 04828 Bennewitz,
Zimmer 214
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung wird ortsüblich bekannt gemacht.Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz, schriftlich oder elektronisch angefordert werden (§ 74 Abs. 5 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung).
Die Bekanntmachung ist einschließlich des Planfeststellungsbeschlusses sowie der festgestellten Planunterlagen während des genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden
Fassung auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik „Umweltschutz – Wasserwirtschaft“ sowie gemäß § 27 Satz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Zentralen Internetportal http://www.uvp-verbund.de (UVP-Portal) einsehbar.
IV
Rechtsbehelfsbelehrung des PlanfeststellungsbeschlussesGegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig erhoben werden.
Wird die Klage elektronisch erhoben, gelten die Maßgaben der §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 328) geändert worden ist sowie der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803), die zuletzt durch Artikel 43 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.
Leipzig, den 22. November 2024
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Svarovsky
Abteilungsleiter Umweltschutz
Unterlagen
(0) PFB Errichtung Buchten- und Dotierwasserkraftwerk am Muldewehr Wurzen
(PDF-Datei; 1,42 MB)
(01) Antrag vom 15.12.2014
(pdf-Datei; 77 KB)
(02) Antrag Vorzeitiger Beginn BKW Wurzen vom 16.05.2018
(pdf-Datei; 0,72 MB)
(03) Technisches Konzept
(pdf-Datei; 2,26 MB)
(04) Bau - Bauablauf
(pdf-Datei; 9,14 MB)
(05) Bericht - Hydraulik - Ableitkanal
(pdf-Datei; 0,24 MB)
(06) Bericht - Sedimentation - Erosoin
(pdf-Datei; 5,01 MB)
(07) Fachbeitrag - Artenschutz
(pdf-Datei; 7,6 MB)
(08) Bericht - Biotopkartierungen
(pdf-Datei; 21,35 MB)
(09) Gutachten - Naturschutzdaten
(pdf-Datei; 3,41 MB)
(10) Naturschutzdaten - Pläne
(pdf-Datei; 14,41 MB)
(11) Umweltverträglichkeit - Umweltverträglichkeitsstudie
(pdf-Datei; 31,74 MB)
(12) Ergänzung Schutzgüter
(pdf-Datei; 1,44 MB)
(13) Landschaftspflegerischer Begleitplan
(pdf-Datei; 5,71 MB)
(14) SPA-Verträglichkeit
(pdf-Datei; 4,78 MB)
(15) FFH-Verträglichkeit
(pdf-Datei; 5,1 MB)
(16) Fachbeitrag - WRRL
(pdf-Datei; 1,89 MB)
(17) BKW Wurzen
(pdf-Datei; 17,15 MB)
(18) WKW Bennewitz
(pdf-Datei; 17,04 MB)
(19) Wehre - Wehranlagen
(pdf-Datei; 9,68 MB)
(20) Wehranlage Wurzen - Schnitte - Pläne
(pdf-Datei; 16,14 MB)
(21) Brandschutzkonzept
(pdf-Datei; 13,19 MB)
(22) Hydraulische Analyse zum Betrieb eines Buchtenkraftwerks
(pdf-Datei; 17,77 MB)
(23) Bericht - Grundwassermodell
(pdf-Datei; 11,99 MB)
(24) BNGF-Gutachten Fischökologische Bewertung der Ausführungsplanung
(pdf-Datei; 0,44 MB)
(25) BNGF-Ergänzungsgutachten Fischökologische Bewertung Ausführungsplanung
(pdf-Datei; 0,58 MB)
(26) BNGF-Gutachten Fischökologische Bewertung Anpassungsplanung
(pdf-Datei; 0,13 MB)
(27) BNGF-Gutachten Wasserbauliche Prüfung Fischwechselanlagen
(pdf-Datei; 1,3 MB)
(28) Grundstücks- und Eigentümerverzeichnis
(pdf-Datei; 71 KB)
(29) Pläne - Schnitte - Fotos
(pdf-Datei; 45,95 MB)