Gewerbe- und Handwerksrecht
[05.12.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 22-09 Mittweida
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Jörg Ullrich zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-09 Mittweida bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-09 Mittweida umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09648 Mittweida mit den Ortsteilen Falkenhain, Kriebstein, Lauenhain, Kockisch, Ringethal, Weißthal, Erlebach, der Gemeinde 09306 Erlau, sowie der Stadt 09661 Rossau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jörg Ullrich befindet sich: Dreiwerdener Weg 12 in 09648 Mittweida.
Sie erreichen Herrn Ullrich unter:
Chemnitz, 05. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Jörg Ullrich zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-09 Mittweida bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-09 Mittweida umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09648 Mittweida mit den Ortsteilen Falkenhain, Kriebstein, Lauenhain, Kockisch, Ringethal, Weißthal, Erlebach, der Gemeinde 09306 Erlau, sowie der Stadt 09661 Rossau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Jörg Ullrich befindet sich: Dreiwerdener Weg 12 in 09648 Mittweida.
Sie erreichen Herrn Ullrich unter:
Mobil: | 0151-70 16 15 18 |
Email: | ullrich.feger@gmail.com |
Chemnitz, 05. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter