Immissionsschutz
[26.09.2024] [44-8431/2132]
Landkreis Meißen - Danpower Biomasse GmbH - Biogasanlage Lichtensee
Absage Erörterungstermin
Mit der Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 2. Juli 2024 (Veröffentlicht am 18. Juli 2024 unter anderem im Sächsischen Amtsblatt Nummer 29/2024) wurde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin für das Vorhaben für die wesentliche Änderung der Biogasanlage Lichtensee am Standort 01606 Wülknitz, Alter Sportplatz 1, für den 1. Oktober 2024 angekündigt.
Der Erörterungstermin im Gasthof Lichtensee, Ernst-Thälmann-Straße 18 in 01609 Wülknitz, Ortsteil Lichtensee findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Gegen das Vorhaben wurde lediglich eine Einwendung erhoben. Die Erörterung dieser Einwendung erscheint nicht geeignet die Informationsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbessern und ist für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nicht von Bedeutung.
Dresden, den 10. September 2024
Der Erörterungstermin im Gasthof Lichtensee, Ernst-Thälmann-Straße 18 in 01609 Wülknitz, Ortsteil Lichtensee findet nicht statt.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Gegen das Vorhaben wurde lediglich eine Einwendung erhoben. Die Erörterung dieser Einwendung erscheint nicht geeignet die Informationsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbessern und ist für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nicht von Bedeutung.
Dresden, den 10. September 2024
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
Abteilungsleiter