Gewerbe- und Handwerksrecht
[05.12.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 22-25 Freiberg
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Marcus Heide zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-25 Freiberg bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-25 Freiberg umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09599 Freiberg mit dem Ortsteil Kleinwaltersdorf, der Stadt 09618 Brand-Erbisdorf mit den Ortsteilen Langenau und Oberreichenbach, der Gemeinde 09600 Oberschöna mit den Ortsteilen Langenhennersdorf, Wegefarth und Kleinschirma, der Gemeinde 09603 Großschirma, sowie der Stadt Oederan mit dem Ortsteil Wingendorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Marcus Heide befindet sich: Gahlenzer Straße 66 in 09569 Oederan.
Sie erreichen Herrn Heide unter:
Chemnitz, 05. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Januar 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Marcus Heide zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 22-25 Freiberg bestellt.
Der Bezirk 14 5 22-25 Freiberg umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt 09599 Freiberg mit dem Ortsteil Kleinwaltersdorf, der Stadt 09618 Brand-Erbisdorf mit den Ortsteilen Langenau und Oberreichenbach, der Gemeinde 09600 Oberschöna mit den Ortsteilen Langenhennersdorf, Wegefarth und Kleinschirma, der Gemeinde 09603 Großschirma, sowie der Stadt Oederan mit dem Ortsteil Wingendorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. Dezember 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Marcus Heide befindet sich: Gahlenzer Straße 66 in 09569 Oederan.
Sie erreichen Herrn Heide unter:
Telefon: | 037292-43 98 49 |
Email: | info@marcus-hei.de |
Chemnitz, 05. Dezember 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiter