Naturschutz, Landschaftspflege
[19.09.2024] [45-8480/17/1]
Landesdirektion Sachsen - Vollzug der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Aufstellung von Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten
Die Landesdirektion Sachsen macht im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft folgendes bekannt:
Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (ABl. L 317 vom 4.11.2014, S. 35), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/968 (ABl. L 174 vom 10.7.2018, S. 5) geändert worden ist, sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten in ihrem Hoheitsgebiet gegen die weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten der Liste von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 (ABl. L 186 vom 13.7.2022, S. 10) zum Zwecke der Aktualisierung geändert worden ist, über wirksame Managementmaßnahmen verfügen müssen.
Gemäß § 40e des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, sind nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gegen die in der Unionsliste und in deren Aktualisierungen benannten in Deutschland weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten wirksame Managementmaßnahmen festzulegen. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist zu den jeweils geplanten Managementmaßnahmen gemäß § 40f Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, vorab eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Das Vorblatt zu den Managementmaßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die Tabelle des Bundesamtes für Naturschutz mit der Einstufung der Arten der Unionsliste zur Anwendung der Artikel 16 und 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für den Wassersalat (Pistia stratiotes) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der dritten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 vom 12. Juli 2022 (ABl. L 186 vom 13.7.2022, S. 10), der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der ersten Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 vom 13. Juli 2016 (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4) sowie Informationen zur Verbreitung dieser Arten liegen in der Zeit vom
in der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus und können in den nachgenannten Dienststellen während der angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden:
Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ein öffentlicher Zugang zu einem Anhörungsportal eröffnet, auf dem die ausgelegten Dokumente eingesehen und abgerufen werden können. Bei der Nutzung des Portals besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraums Stellungnahmen ausschließlich elektronisch abzugeben.
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Gemäß § 40e des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) geändert worden ist, sind nach Maßgabe des Artikels 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gegen die in der Unionsliste und in deren Aktualisierungen benannten in Deutschland weit verbreiteten invasiven gebietsfremden Arten wirksame Managementmaßnahmen festzulegen. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 ist zu den jeweils geplanten Managementmaßnahmen gemäß § 40f Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, vorab eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Das Vorblatt zu den Managementmaßnahmenblättern für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, die Tabelle des Bundesamtes für Naturschutz mit der Einstufung der Arten der Unionsliste zur Anwendung der Artikel 16 und 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für den Wassersalat (Pistia stratiotes) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der dritten Aktualisierung der Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 vom 12. Juli 2022 (ABl. L 186 vom 13.7.2022, S. 10), der Entwurf des Managementmaßnahmenblattes für die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) als in Deutschland weit verbreitete invasive gebietsfremde Art der ersten Unionsliste gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 vom 13. Juli 2016 (ABl. L 189 vom 14.7.2016, S. 4) sowie Informationen zur Verbreitung dieser Arten liegen in der Zeit vom
1. Oktober 2024 bis einschließlich 1. November 2024
in der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Umweltschutz zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann aus und können in den nachgenannten Dienststellen während der angegebenen Dienstzeiten eingesehen werden:
- Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, Raum 517, Telefonnummer 0371 532 1453,
- Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Raum 3076, Telefonnummer 0351 825 4503,
- Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Raum 432, Telefonnummer 0341 977 4511
Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Vor der Einsichtnahme bitten wir um eine telefonische Kontaktaufnahme unter der oben genannten Telefonnummer der jeweiligen Dienststelle der Landesdirektion Sachsen.
Zusätzlich wird vom 1. Oktober 2024 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 2. Dezember 2024 auf der gemeinsamen Plattform der Bundesländer über den Link:
ein öffentlicher Zugang zu einem Anhörungsportal eröffnet, auf dem die ausgelegten Dokumente eingesehen und abgerufen werden können. Bei der Nutzung des Portals besteht die Möglichkeit, während dieses Zeitraums Stellungnahmen ausschließlich elektronisch abzugeben.
Alternativ können Sie vom 1. Oktober 2024 bis zum Ende der Anhörungsfrist am 2. Dezember 2024 Stellungnahmen schriftlich an die Landesdirektion Sachsen, Referat 45 Naturschutz, Landschaftspflege, 09105 Chemnitz richten. Bitte verwenden Sie für Ihre Stellungnahmen vorzugsweise das Anhörungsportal.
Nach dem 2. Dezember 2024 eingehende Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
Dresden, den 19. September 2024
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Unterlagen
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