Energie
[14.08.2024] [32-0522/1653/3]
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
Schwachstellenbeseitigung Ferngasleitung FGL 029, JS 2025 Maßnahme MN 08 bis 12 und MN 18 bis MN 21 - ONTRAS-Projekt-Nr.: 16.23203
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Die ONTRAS Gastransport GmbH beabsichtigt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die punktuelle Sanierung der bestehenden Ferngasleitung FGL 029 an insgesamt 16 einzelnen Standorten im Landkreisen Nordsachsen (MN 8 bis 12 und MN 18 bis 21), dem Landkreis Leipzig (MN 13 bis 17) sowie der Stadt Leipzig (MN 06 und 07). Geplant sind u. a. Rohrauswechselungen, das Einsetzen von Passstücken sowie die Beseitigung von Minderabdeckungen. Die Sanierungsmaßnahmen werden in der vorhandenen Trasse durchgeführt.
Das Vorhaben „Schwachstellenbeseitigung Ferngasleitung FGL 029, JS 2025 Maßnahme MN 08 bis 12 und MN 18 bis MN 21 - ONTRAS-Projekt-Nr.: 16.23203“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls an den jeweiligen Standorten vorgenommen
Die Maßnahmenstandorte MN 08, 09, 10, 11, 12, 13, 15 und 21 liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG „Partheaue Machern“, LSG „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“, LSG „Mittlere Mulde“, LSG Hohburger Berge“, LSG „Dahlener Heide“). Die Eingriffe in die Landschaftsschutzgebiete sind zeitlich und räumlich eng begrenzt und betreffen vorwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Maßnahmenstandort MN 13 liegt zwischen zwei Wegen und grenzt an das SPA „Vereinigte Mulde“ an. Weitere Natura 2000-Gebiete liegen im Umfeld zu geplanten Baumaßnahmen (MN 14, MN 17 und MN 21) jedoch in einem Abstand von > 150 m und abgeschirmt durch Gehölzbestände bzw. Verkehrsinfrastruktur. Weitere naturschutzfachliche Schutzgebiete oder bekannte Lebensräume besonders geschützter Arten sind vom geplanten Vorhaben nicht betroffen. Beeinträchtigungen aktueller Vogelbruten sollen durch Minimierungsmaßnahmen und eine zeitliche Koordination (Gehölzfällungen im gesetzlich zulässigen Zeitraum, Bautätigkeit außerhalb der Hauptbrutzeit) vermieden werden.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 14. August 2024
Die ONTRAS Gastransport GmbH beabsichtigt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit die punktuelle Sanierung der bestehenden Ferngasleitung FGL 029 an insgesamt 16 einzelnen Standorten im Landkreisen Nordsachsen (MN 8 bis 12 und MN 18 bis 21), dem Landkreis Leipzig (MN 13 bis 17) sowie der Stadt Leipzig (MN 06 und 07). Geplant sind u. a. Rohrauswechselungen, das Einsetzen von Passstücken sowie die Beseitigung von Minderabdeckungen. Die Sanierungsmaßnahmen werden in der vorhandenen Trasse durchgeführt.
Das Vorhaben „Schwachstellenbeseitigung Ferngasleitung FGL 029, JS 2025 Maßnahme MN 08 bis 12 und MN 18 bis MN 21 - ONTRAS-Projekt-Nr.: 16.23203“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls an den jeweiligen Standorten vorgenommen
Die Maßnahmenstandorte MN 08, 09, 10, 11, 12, 13, 15 und 21 liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG „Partheaue Machern“, LSG „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“, LSG „Mittlere Mulde“, LSG Hohburger Berge“, LSG „Dahlener Heide“). Die Eingriffe in die Landschaftsschutzgebiete sind zeitlich und räumlich eng begrenzt und betreffen vorwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Maßnahmenstandort MN 13 liegt zwischen zwei Wegen und grenzt an das SPA „Vereinigte Mulde“ an. Weitere Natura 2000-Gebiete liegen im Umfeld zu geplanten Baumaßnahmen (MN 14, MN 17 und MN 21) jedoch in einem Abstand von > 150 m und abgeschirmt durch Gehölzbestände bzw. Verkehrsinfrastruktur. Weitere naturschutzfachliche Schutzgebiete oder bekannte Lebensräume besonders geschützter Arten sind vom geplanten Vorhaben nicht betroffen. Beeinträchtigungen aktueller Vogelbruten sollen durch Minimierungsmaßnahmen und eine zeitliche Koordination (Gehölzfällungen im gesetzlich zulässigen Zeitraum, Bautätigkeit außerhalb der Hauptbrutzeit) vermieden werden.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die punktuelle und unerhebliche Größe und Ausgestaltung der Maßnahmen,
- die Reversibilität und geringe Dauer der baubedingten Auswirkungen,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit,
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 14. August 2024
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung