Gewerbe- und Handwerksrecht
[13.08.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 7 29-10 Borna
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. September 2024 wird Herr Schornsteinfegermeister Andy Weber zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-10 Borna bestellt.
Der Bezirk 14 7 29-10 Borna umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Straßenzüge im PLZ-Bereich 04552 Borna sowie 04552 Borna mit den Ortsteilen Eula, Gestewitz, Kesselshain und Zedtlitz, 04567 Kitzscher sowie 04567 Kitzscher mit den Ortsteilen Hainichen, Thierbach und Trages, 04571 Rötha mit den Ortsteilen Kömmlitz und Oelzschau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. August 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andy Weber befindet sich: Wiesenstraße 2 in 04668 Otterwisch
Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, 13. August 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. September 2024 wird Herr Schornsteinfegermeister Andy Weber zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-10 Borna bestellt.
Der Bezirk 14 7 29-10 Borna umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Straßenzüge im PLZ-Bereich 04552 Borna sowie 04552 Borna mit den Ortsteilen Eula, Gestewitz, Kesselshain und Zedtlitz, 04567 Kitzscher sowie 04567 Kitzscher mit den Ortsteilen Hainichen, Thierbach und Trages, 04571 Rötha mit den Ortsteilen Kömmlitz und Oelzschau. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 31. August 2031.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andy Weber befindet sich: Wiesenstraße 2 in 04668 Otterwisch
Sie erreichen ihn unter:
Mobil: | 0163 - 48 14 03 2 |
Email: | schornsteinfeger_weber@gmx.de |
Leipzig, 13. August 2024
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter