Gewerbe- und Handwerksrecht
[18.06.2025]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Bezirk 14 5 24-28 Crimmitschau
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Andreas Hoffmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 24-28 Crimmitschau bestellt.
Der Bezirk 14 5 24-28 Crimmitschau umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Gemeinde 08459 Neukirchen mit den Ortsteilen Pleiße und Dänkritz, der Stadt Zwickau mit den Postleitzahlen 08060 und 08058, der Stadt 08451 Crimmitschau sowie der Gemeinde 08428 Langenbernsdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andreas Hoffmann befindet sich: An der Gärtnerei 12 in 09212 Limbach-Oberfrohna
Sie erreichen Herrn Hoffmann unter:
Chemnitz, 18. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin
Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 wird Herr Schornsteinfegermeister Andreas Hoffmann zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 5 24-28 Crimmitschau bestellt.
Der Bezirk 14 5 24-28 Crimmitschau umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Gemeinde 08459 Neukirchen mit den Ortsteilen Pleiße und Dänkritz, der Stadt Zwickau mit den Postleitzahlen 08060 und 08058, der Stadt 08451 Crimmitschau sowie der Gemeinde 08428 Langenbernsdorf. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2032.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Andreas Hoffmann befindet sich: An der Gärtnerei 12 in 09212 Limbach-Oberfrohna
Sie erreichen Herrn Hoffmann unter:
Telefon: | 03722 59 23 030 |
Mobil: | 0174 32 84 944 |
E-Mail: | a.hoffmann@fn.de |
Chemnitz, 18. Juni 2025
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin