Kommunalwesen
[02.08.2024]
Am 2. August 2024 ist eine neue Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen in Kraft getreten.
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 18. Juli 2024
über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen vom 18. Juni 2024
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 26. Juni 2024 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen am 14. Juni 2024 beschlossene und vom Verbandsvorsitzenden am 18. Juni 2024 ausgefertigte Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen ist am 2. August 2024 in Kraft getreten (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 31/2024, S. 851 bis 857).
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen wird als Datei zum Download beigefügt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen ist am 2. August 2024 in Kraft getreten (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 31/2024, S. 851 bis 857).
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen wird als Datei zum Download beigefügt.
Unterlagen
(docx-Datei; 49 KB)