Kommunalwesen
[27.06.2024] [20-2217/111/14]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg-Wurzen
Gz.: 20-2217/111/14, Vom 10. Juni 2024
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 8. Mai 2024 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am 10. April 2024 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Eilenburg-Wurzen genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 10. Juni 2024
Die Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 10. Juni 2024
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Caspar
Referatsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,72 MB)