Kommunalwesen
[22.02.2024] [20-2217/9/2]
Die neue Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) ist in Kraft getreten.
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
vom 2. Februar 2024 über die Genehmigung
der Neufassung der Verbandssatzung des
Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24. Januar 2024 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal am 29. November 2023 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Da die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8/2024, S. 220 bis 229, am 22. Februar 2024 erfolgte, ist diese am 23. Februar 2024 in Kraft getreten.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal ist dieser Mitteilung als Datei zum Download beigefügt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Da die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal und deren rechtsaufsichtlicher Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen im Sächsischen Amtsblatt Nr. 8/2024, S. 220 bis 229, am 22. Februar 2024 erfolgte, ist diese am 23. Februar 2024 in Kraft getreten.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal ist dieser Mitteilung als Datei zum Download beigefügt.