Kommunalwesen
[29.02.2024] [20-2217/172/33]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und dem Landkreis Nordsachsen zur Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz, Gz.: 20-2217/172/33, Vom 29. Februar 2024
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 24. Januar 2024 auf der Grundlage von § 72 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), die Aufhebung der am 20. Dezember 2012 zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und dem Landkreis Nordsachsen geschlossenen Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz auf den Landkreis Nordsachsen genehmigt.
Die Aufhebung der Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 29. Februar 2024
Die Aufhebung der Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 29. Februar 2024
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Caspar
Referatsleiter