Luftverkehr
[14.12.2023]
Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 14. Dezember 2023 über die Anwendung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen
Gz.: 36-4055/97/43- 2023/1648896
Die Landesdirektion Sachsen erlässt als zuständige Landesluftfahrtbehörde für den räumlichen Geltungsbereich des Freistaates Sachsen durch öffentliche Bekanntgabe gemäß § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) folgende allgemeine Verfügung (Allgemeinverfügung).
Allgemeinverfügung über die Anwendung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen
Inhalt und Anwendung:
Die Vorgaben in den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen vom 20. April 2023 (veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer, NfL 2023-1-2792), in der jeweils gültigen Fassung, sind auf alle genehmigten Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen - mit Ausnahme der Hubschrauber-Sonderlandeplätze - und Segelfluggeländen anzuwenden. Die Landesdirektion Sachsen behält sich vor, im Rahmen der einzelnen Genehmigungen gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) weitere Regelungen zum Feuerlösch- und Rettungswesen zu treffen.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Sofortvollzug:
Die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung wird angeordnet.
Hinweis:
Die Begründung der Entscheidung ist Bestandteil der Verwaltungsakte und kann bei Bedarf eingesehen oder übermittelt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen.
Dresden, den 14. Dezember 2023
gez. Ronald Michael
Referent