Kommunalwesen
[17.11.2023] [20-2217/106/1]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der 5. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung, Gz.: 20-2217/106/1, Vom 1. November 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 18. Oktober 2023 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am 14. September 2023 beschlossene 5. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des DERAWA Zweckverband Delitzsch-Rackwitzer Wasserversorgung genehmigt.
Die 5. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 1. November 2023
Die 5. Änderung der Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 1. November 2023
Landesdirektion Sachsen
Caspar
Referatsleiter
Caspar
Referatsleiter
Unterlagen
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