Wasserwirtschaft
[07.11.2023] [GZ.: 41-8618/1045]
Stadt Dresden - Änderung der Abwasserbehandlungsanlage der GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG
Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung" für das Vorhaben
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist.
Die GlobalFoundries Dresden Module One LLC & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 18. April 2023 die Änderung der Abwasserbehandlungsanlage. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde geprüft, ob das Vorhaben einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.
Das Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 10. Oktober 2023 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Am Standort des Vorhabens liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vor.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 12. Oktober 2023
Landesdirektion Sachsen
gez.: Pabst
Referatsleiter Siedlungswasserwirtschaft