Energie
[03.11.2023] [32-0522/1550/3]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben der Windpark Breunsdorf I GmbH
„110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Peres-Nord – UW Breunsdorf" (Gz.: 32-0522/1550/3)
Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Die Windpark Breunsdorf I GmbH hat mit Schreiben vom 9. August 2023 für das Vorhaben „110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Peres/Nord - UW Breunsdorf“ einen Antrag auf allgemeine Vorprüfung nach § §9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt. Dafür hat Sie eine entsprechende Unterlage vorgelegt.
Das Vorhaben befindet sich
• im Landkreis Leipzig
Mit dem geplanten Vorhaben wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen zum nächstgelegenen Einspeisepunkt des Verteilnetzes transportiert. Das geplante Vorhaben fällt unter Punkt 19.1.3 der Anlage 1 des UVPG (Hochspannungsfreileitung mit einer Länge von 5 km bis 15 km und mit einer Nennspannung von 110 kV und mehr), weil der beantragte Abschnitt von ca. 7 km lang ist.
Entsprechend des vorliegenden Trassenverlaufs / Winkelpunkte sind nach aktuellem Planungsentwurf (Stand 10.02.2023) 24 Masten auf der 7 km langen Trasse zu errichten. Die Masthöhen werden so festgelegt, dass die technischen Vorschriften und Regelwerke eingehalten werden.
Um die geforderten Bodenabstande gemäß DIN EN 50341 einzuhalten, werden die Masthöhen der geplanten Leitung im Durchschnitt bei ca. 24 m liegen. Die Masten werden als Stahlgittermasten mit verschraubten und verzinkten Elementen ausgeführt. Bei dem geplanten Neubau soll der Masttyp A3.0/19 (Horizontalmastgestänge) zum Einsatz kommen. Die Breite der Masttraversen wird maximal 11m betragen, wobei die Leiterseile in einer Ebene angeordnet sind. An den Traversen werden die Isolatorenketten und daran die Leiterseile befestigt. Die Erdseilstutzen dienen der Befestigung der Erdseile, die für den Blitzschutz der Freileitung erforderlich sind. Die Hochspannungsleitung ist als zweisystemige Leitung geplant. Pro Stromkreis (System) erfolgt die Belegung mit 3 Leiterseilen.
Je nach vorgefundenen Bodenverhältnissen kommen Rammpfahlgründungen (Tiefengründung) oder Plattengründungen (Flachgründung) zum Einsatz.
Ein Großteil der geplanten Trasse befindet außerorts sich auf dem Betriebsgelände der MIBRAG in der Bergbaufolgelandschaft, v.a. im östlichen Bereich der Altkippe Peres im Übergangsbereich zu den Böschungsbereichen des Betriebsbereiches Peres und ist generell nicht öffentlich zuganglich. Während der Bauphase kann es durch den Einsatz der Baumaschinen und Baufahrzeuge zu vorübergehender Lärm-, Staub- und Abgasemission (letztere nur Dieselmotorabgase) kommen.
Erholungs- oder Nutzungsfunktionen (Erholungsgebiete, Erholungseinrichtungen, Erholungs- und Freizeitfunktion) durch den Menschen bzw. die Bevölkerung liegen nicht vor. Sport- und Freizeiteinrichtungen sind für den Trassenraum nicht bekannt. Siedlungsflachen oder Einrichtungen, die durch den Menschen genutzt werden, sind im unmittelbaren Trassenumfeld nicht vorhanden. Die Bebauungsgrenze der Ortschaft Podelwitz, reicht bis 350 m an die Freileitungstrasse heran. Die Grenzwerte der 26. BImSchV bei Freileitungen werden eingehalten.
Es sind keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete betroffen.
Bei der Schutzgüterabwägung nach dem UVPG (einschließlich des Artenschutzes) war keine erheblichen Belange festzustellen, die vertieft in einer UVP zu prüfen wären. Die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energie nach § 2 Satz 2 EEG wurde berücksichtigt, da es sich um eine Nebenanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie handelt.
Unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ergibt sich damit, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie.
Chemnitz, 24. Oktober 2023
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Die Windpark Breunsdorf I GmbH hat mit Schreiben vom 9. August 2023 für das Vorhaben „110-kV-Hochspannungsfreileitung UW Peres/Nord - UW Breunsdorf“ einen Antrag auf allgemeine Vorprüfung nach § §9 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2, 7 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt. Dafür hat Sie eine entsprechende Unterlage vorgelegt.
Das Vorhaben befindet sich
• im Landkreis Leipzig
Mit dem geplanten Vorhaben wird ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen zum nächstgelegenen Einspeisepunkt des Verteilnetzes transportiert. Das geplante Vorhaben fällt unter Punkt 19.1.3 der Anlage 1 des UVPG (Hochspannungsfreileitung mit einer Länge von 5 km bis 15 km und mit einer Nennspannung von 110 kV und mehr), weil der beantragte Abschnitt von ca. 7 km lang ist.
Entsprechend des vorliegenden Trassenverlaufs / Winkelpunkte sind nach aktuellem Planungsentwurf (Stand 10.02.2023) 24 Masten auf der 7 km langen Trasse zu errichten. Die Masthöhen werden so festgelegt, dass die technischen Vorschriften und Regelwerke eingehalten werden.
Um die geforderten Bodenabstande gemäß DIN EN 50341 einzuhalten, werden die Masthöhen der geplanten Leitung im Durchschnitt bei ca. 24 m liegen. Die Masten werden als Stahlgittermasten mit verschraubten und verzinkten Elementen ausgeführt. Bei dem geplanten Neubau soll der Masttyp A3.0/19 (Horizontalmastgestänge) zum Einsatz kommen. Die Breite der Masttraversen wird maximal 11m betragen, wobei die Leiterseile in einer Ebene angeordnet sind. An den Traversen werden die Isolatorenketten und daran die Leiterseile befestigt. Die Erdseilstutzen dienen der Befestigung der Erdseile, die für den Blitzschutz der Freileitung erforderlich sind. Die Hochspannungsleitung ist als zweisystemige Leitung geplant. Pro Stromkreis (System) erfolgt die Belegung mit 3 Leiterseilen.
Je nach vorgefundenen Bodenverhältnissen kommen Rammpfahlgründungen (Tiefengründung) oder Plattengründungen (Flachgründung) zum Einsatz.
Ein Großteil der geplanten Trasse befindet außerorts sich auf dem Betriebsgelände der MIBRAG in der Bergbaufolgelandschaft, v.a. im östlichen Bereich der Altkippe Peres im Übergangsbereich zu den Böschungsbereichen des Betriebsbereiches Peres und ist generell nicht öffentlich zuganglich. Während der Bauphase kann es durch den Einsatz der Baumaschinen und Baufahrzeuge zu vorübergehender Lärm-, Staub- und Abgasemission (letztere nur Dieselmotorabgase) kommen.
Erholungs- oder Nutzungsfunktionen (Erholungsgebiete, Erholungseinrichtungen, Erholungs- und Freizeitfunktion) durch den Menschen bzw. die Bevölkerung liegen nicht vor. Sport- und Freizeiteinrichtungen sind für den Trassenraum nicht bekannt. Siedlungsflachen oder Einrichtungen, die durch den Menschen genutzt werden, sind im unmittelbaren Trassenumfeld nicht vorhanden. Die Bebauungsgrenze der Ortschaft Podelwitz, reicht bis 350 m an die Freileitungstrasse heran. Die Grenzwerte der 26. BImSchV bei Freileitungen werden eingehalten.
Es sind keine nationalen oder europäischen Schutzgebiete betroffen.
Bei der Schutzgüterabwägung nach dem UVPG (einschließlich des Artenschutzes) war keine erheblichen Belange festzustellen, die vertieft in einer UVP zu prüfen wären. Die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energie nach § 2 Satz 2 EEG wurde berücksichtigt, da es sich um eine Nebenanlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie handelt.
Unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien ergibt sich damit, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Feststellung über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbständig anfechtbar (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Die entscheidungserheblichen Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32 C, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, auf Antrag zugänglich.
Die Bekanntmachung erfolgt zusätzlich auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik Infrastruktur Energie.
Chemnitz, 24. Oktober 2023
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung