Straßenbahnen
[13.09.2023] [32-0522/1390]
Bekanntmachung
über die Planfeststellung für das Vorhaben
der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
„Gleisbaumaßnahme Gorkistraße zwischen Kohlweg und Ossietzkystraße“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen -
Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 28 Abs. 1 und § 29 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit §§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH mit Beschluss vom 24. August 2023 den Plan für das Vorhaben „Gleisbaumaßnahme Gorkistraße zwischen Kohlweg und Ossietzkystraße“ festgestellt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit 18. September 2023 bis 2. Oktober 2023 in der Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Stadtplanungsamt, Zimmer 498, zu den Dienststunden Mo./Mi. 8.00-15.00 Uhr, Di. 8.00-18.00 Uhr, Do. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auch im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im UVP-Portal veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit 18. September 2023 bis 2. Oktober 2023 in der Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, Stadtplanungsamt, Zimmer 498, zu den Dienststunden Mo./Mi. 8.00-15.00 Uhr, Di. 8.00-18.00 Uhr, Do. 8.00-16.00 Uhr, Fr. 8.00-12.00 Uhr, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen sind im vorgenannten Zeitraum auch im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im UVP-Portal veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsbeschluss zugestellt. Den übrigen Betroffenen gilt der Beschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
(zip-Datei; 21,66 MB)
(zip-Datei; 21,43 MB)
(pdf-Datei; 2,02 MB)
(zip-Datei; 24,02 MB)
(pdf-Datei; 7,49 MB)
(zip-Datei; 7,12 MB)
(zip-Datei; 18,76 MB)
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 7,7 MB)