Straßenbahnen
[12.09.2023] [32-0522/1440]
Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
für das Vorhaben „Volbedingstraße zwischen Mockauer Straße und Zeumerstraße“
Gz.: 32-0522/1440
Vom 13. September 2023
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Volbedingstraße zwischen Mockauer Straße und Zeumerstraße“ nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beantragt. Ein Antrag auf Tektur wurde unter dem 9. Juni 2023 gestellt.
Das Vorhaben beinhaltet die Ertüchtigung und Aufweitung einer bestehenden Gleisanlage entlang der Volbedingstraße zwischen Mockauer- und Zeumerstraße. Hierzu sollen im Planbereich der Gleismittenabstand auf 2,80 m aufgeweitet, die Haltestellen Schönauer Straße stadtein- und stadtauswärts, Mockauerstraße und die Abfahrtshaltestelle in der Gleisschleife barrierefrei ausgebaut sowie die Bahnstrom- und Niederspannungsanlagen erneuert werden.
Weiter soll in der Gleisschleife das vorhandene Stumpfgleis zurückgebaut und parallel zu den Gleisen Servicewege (innen und außen) errichtet werden.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 14.11 der Anlage 1 zum UVPG sowie § 9 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 13. September 2023 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben ist nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 nicht UVP-pflichtig, weil die Merkmale der Anlage 3 des UVPG in ihrer Zusammenschau keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben haben, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Wohnbebauung mit bereits vorhandenen Straßenverkehrsanlagen,
- Schutzmaßnahmen für besonders und streng geschützte Arten,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerhebliche Erzeugung von Abfällen,
- die Art und das unerhebliche Ausmaß der Auswirkungen sowie
- die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zugänglich.
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Volbedingstraße zwischen Mockauer Straße und Zeumerstraße“ nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beantragt. Ein Antrag auf Tektur wurde unter dem 9. Juni 2023 gestellt.
Das Vorhaben beinhaltet die Ertüchtigung und Aufweitung einer bestehenden Gleisanlage entlang der Volbedingstraße zwischen Mockauer- und Zeumerstraße. Hierzu sollen im Planbereich der Gleismittenabstand auf 2,80 m aufgeweitet, die Haltestellen Schönauer Straße stadtein- und stadtauswärts, Mockauerstraße und die Abfahrtshaltestelle in der Gleisschleife barrierefrei ausgebaut sowie die Bahnstrom- und Niederspannungsanlagen erneuert werden.
Weiter soll in der Gleisschleife das vorhandene Stumpfgleis zurückgebaut und parallel zu den Gleisen Servicewege (innen und außen) errichtet werden.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UVPG i. V. m. Nr. 14.11 der Anlage 1 zum UVPG sowie § 9 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 UVPG. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 13. September 2023 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben ist nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 nicht UVP-pflichtig, weil die Merkmale der Anlage 3 des UVPG in ihrer Zusammenschau keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben haben, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Wohnbebauung mit bereits vorhandenen Straßenverkehrsanlagen,
- Schutzmaßnahmen für besonders und streng geschützte Arten,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerhebliche Erzeugung von Abfällen,
- die Art und das unerhebliche Ausmaß der Auswirkungen sowie
- die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des Gesetzes vom 19. August 2022 (SächsGVBl. S. 486) geändert worden ist, in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, zugänglich.
Keune
Referatsleiter Planfeststellung