Hochwasserschutz
[11.09.2023] [Gz.: C46_DD-0522/1240/5]
Landkreis Görlitz - Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für das Vorhaben "Offenlegung des Sandflüssels sowie Umbau des Speichers Bernstadt als Kompensationsmaßnahmen für das HRB Rennersdorf"
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) geändert worden ist.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 20. Januar 2021 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.
Das Vorhaben Offenlegung des Sandflüssels sowie Umbau des Speichers Bernstadt als Kompensationsmaßnahmen für das HRB Rennersdorf fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 5. September 2023 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien),
- die Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen,
- der voraussichtliche Zeitpunkt des Eintretens sowie die Umkehrbarkeit und die geringe Dauer und Häufigkeit der Auswirkungen,
- die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
- das Nichtvorhandensein von NATURA 2000 Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparken und Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmäler und geschützten Landschaftsbestandteilen,
- keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf gesetzlich geschützte Biotope.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Die Bekanntgabe ist auch im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Dresden, den 6. September 2023
Landesdirektion Sachsen
Kammel
Referatsleiter Planfeststellung Hochwasserschutz
Kammel
Referatsleiter Planfeststellung Hochwasserschutz