Kommunalwesen
[01.09.2023] [20-2217/182/1]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen vom 17. August 2023
über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ vom 15. Juni 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 13. Juli 2023 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ am 15. Juni 2023 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ ist am 1. September 2023 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ ist hier zum Download beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 zur Verbandssatzung (zeichnerische Darstellungen der beiden Liegenschaften des Zweckverbandes) finden Sie im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35/2023, Seiten 1246 und 1247.
Die Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ ist am 1. September 2023 (Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt) in Kraft getreten.
Der Text der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Flugplatzverwaltung Rothenburg Oberlausitz-Niederschlesien“ ist hier zum Download beigefügt.
Die Anlagen 1 und 2 zur Verbandssatzung (zeichnerische Darstellungen der beiden Liegenschaften des Zweckverbandes) finden Sie im Sächsischen Amtsblatt Nr. 35/2023, Seiten 1246 und 1247.