Hochwasserschutz
[06.09.2023] [C46-0522/1208]
Landkreis Zwickau - „Hochwasserschutz Zwickauer Mulde, Maßnahme M1010“
Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1208 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 78 Abs. 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.
Im Zuge des Vorhabens sollen ein Deich sowie Hochwasserschutzmauern errichtet werden. Auf der Höhe des Wasserwerkes ist eine circa 72 m lange Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand geplant. Daran angrenzend sollen ein circa 364 m langer und maximal 2 m hoher Deich sowie zwei Überfahrten errichtet werden. Sich daran anschließend folgt eine circa 211 m lange und bis zu 1,90 m hohe Hochwasserschutzmauer. Diese Mauer soll hinter der Bebauung am Ufer der Zwickauer Mulde nahe der Böschungsoberkante verlaufen und ist als Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf einer Bohrpfahlwand geplant. Entlang der Bauwerke sollen Wirtschafts- und Kontrollwege sowie Entwässerungsmulden angelegt werden. Weiterhin ist eine Ufersicherung der Prallhänge mit begrünten Steinsetzungen geplant.
Aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft sind außerdem Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem die Pflanzung von Weidengebüschen und das Einbringen von Fischunterständen, Störsteinen und Raubäumen.
Donnerstag, dem 7. September 2023 bis einschließlich
Freitag, dem 6. Oktober 2023,
im Einwohnermeldeamt des Rathauses Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg, im Hauptfoyer des Erdgeschosses
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem liegen die genannten Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung wird dort ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
bei der Stadt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg oder
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen müssen den Namen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
Sofern die Erhebung der Einwendung bei der Landesdirektion Sachsen erfolgt, kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versenden eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
2. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Waldenburg, den 02. August 2023
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1208 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 78 Abs. 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.
Im Zuge des Vorhabens sollen ein Deich sowie Hochwasserschutzmauern errichtet werden. Auf der Höhe des Wasserwerkes ist eine circa 72 m lange Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand geplant. Daran angrenzend sollen ein circa 364 m langer und maximal 2 m hoher Deich sowie zwei Überfahrten errichtet werden. Sich daran anschließend folgt eine circa 211 m lange und bis zu 1,90 m hohe Hochwasserschutzmauer. Diese Mauer soll hinter der Bebauung am Ufer der Zwickauer Mulde nahe der Böschungsoberkante verlaufen und ist als Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf einer Bohrpfahlwand geplant. Entlang der Bauwerke sollen Wirtschafts- und Kontrollwege sowie Entwässerungsmulden angelegt werden. Weiterhin ist eine Ufersicherung der Prallhänge mit begrünten Steinsetzungen geplant.
Aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft sind außerdem Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem die Pflanzung von Weidengebüschen und das Einbringen von Fischunterständen, Störsteinen und Raubäumen.
Donnerstag, dem 7. September 2023 bis einschließlich
Freitag, dem 6. Oktober 2023,
in der Gemeindeverwaltung Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse im Sekretariat des Bürgermeisters
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem liegen die genannten Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung wird dort ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
bis einschließlich Freitag, den 20. Oktober 2023
bei der Gemeinde Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse oder
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen müssen den Namen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
Sofern die Erhebung der Einwendung bei der Landesdirektion Sachsen erfolgt, kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versenden eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
2. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
V.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Remse, den 30.08.2023
I.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwickauer Mulde entlang der B 175 beginnend hinter dem Straßenknoten B 175/B 180 entlang des Wasserwerkes Kertzsch bis zu der Abzweigung „Am Thomasberg“ in der Ortslage Waldenburg. Von dem Vorhaben betroffen sind die Gemarkung Kertzsch in der Gemeinde Remse sowie die Gemarkung Waldenburg in der Stadt Waldenburg.Im Zuge des Vorhabens sollen ein Deich sowie Hochwasserschutzmauern errichtet werden. Auf der Höhe des Wasserwerkes ist eine circa 72 m lange Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand geplant. Daran angrenzend sollen ein circa 364 m langer und maximal 2 m hoher Deich sowie zwei Überfahrten errichtet werden. Sich daran anschließend folgt eine circa 211 m lange und bis zu 1,90 m hohe Hochwasserschutzmauer. Diese Mauer soll hinter der Bebauung am Ufer der Zwickauer Mulde nahe der Böschungsoberkante verlaufen und ist als Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf einer Bohrpfahlwand geplant. Entlang der Bauwerke sollen Wirtschafts- und Kontrollwege sowie Entwässerungsmulden angelegt werden. Weiterhin ist eine Ufersicherung der Prallhänge mit begrünten Steinsetzungen geplant.
Aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft sind außerdem Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem die Pflanzung von Weidengebüschen und das Einbringen von Fischunterständen, Störsteinen und Raubäumen.
II.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom
Donnerstag, dem 7. September 2023 bis einschließlich
Freitag, dem 6. Oktober 2023,
im Einwohnermeldeamt des Rathauses Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg, im Hauptfoyer des Erdgeschosses
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00 – 11:00 Uhr |
Zudem liegen die genannten Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung wird dort ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
III.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Freitag, den 20. Oktober 2023
bei der Stadt Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg oder
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen müssen den Namen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
Sofern die Erhebung der Einwendung bei der Landesdirektion Sachsen erfolgt, kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versenden eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
2. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V.
Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Planunterlagen auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Hochwasserschutz einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen.
Waldenburg, den 02. August 2023
gez. Jörg Götze
Bürgermeister
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster unter dem Geschäftszeichen C46-0522/1208 ein Planfeststellungsverfahren nach § 68 Absatz 1 und § 70 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 78 Abs. 1, 83 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.
I.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwickauer Mulde entlang der B 175 beginnend hinter dem Straßenknoten B 175/B 180 entlang des Wasserwerkes Kertzsch bis zu der Abzweigung „Am Thomasberg“ in der Ortslage Waldenburg. Von dem Vorhaben betroffen sind die Gemarkung Kertzsch in der Gemeinde Remse sowie die Gemarkung Waldenburg in der Stadt Waldenburg.Im Zuge des Vorhabens sollen ein Deich sowie Hochwasserschutzmauern errichtet werden. Auf der Höhe des Wasserwerkes ist eine circa 72 m lange Hochwasserschutzwand als Winkelstützwand geplant. Daran angrenzend sollen ein circa 364 m langer und maximal 2 m hoher Deich sowie zwei Überfahrten errichtet werden. Sich daran anschließend folgt eine circa 211 m lange und bis zu 1,90 m hohe Hochwasserschutzmauer. Diese Mauer soll hinter der Bebauung am Ufer der Zwickauer Mulde nahe der Böschungsoberkante verlaufen und ist als Hochwasserschutzwand mit Kopfbalken auf einer Bohrpfahlwand geplant. Entlang der Bauwerke sollen Wirtschafts- und Kontrollwege sowie Entwässerungsmulden angelegt werden. Weiterhin ist eine Ufersicherung der Prallhänge mit begrünten Steinsetzungen geplant.
Aufgrund der Eingriffe in Natur und Landschaft sind außerdem Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Geplant sind unter anderem die Pflanzung von Weidengebüschen und das Einbringen von Fischunterständen, Störsteinen und Raubäumen.
II.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit vom
Donnerstag, dem 7. September 2023 bis einschließlich
Freitag, dem 6. Oktober 2023,
in der Gemeindeverwaltung Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse im Sekretariat des Bürgermeisters
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 – 16:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem liegen die genannten Planunterlagen in dem oben genannten Zeitraum bei der Stadtverwaltung Waldenburg, Markt 1, 08396 Waldenburg während der Dienststunden öffentlich aus. Die Auslegung wird dort ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
III.
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich Freitag, den 20. Oktober 2023
bei der Gemeinde Remse, Bahnhofstraße 4, 08373 Remse oder
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen müssen den Namen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollen den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen wird um Bezeichnung der betroffenen Grundstücke mit Flurstücknummern und Gemarkungen gebeten.
Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können bis zum Ende dieser Einwendungsfrist Stellungnahmen bei den oben genannten Behörden zu dem Plan abgeben.
Sofern die Erhebung der Einwendung bei der Landesdirektion Sachsen erfolgt, kann die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versenden eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem dort eingestellten Informationsblatt „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz“.
2. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen und Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können später nur nach § 14 Absatz 6 WHG geltend gemacht werden.
IV.
1. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan sind grundsätzlich in einem Termin zu erörtern. Dieser Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
2. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für die Erhebung von Einwendungen und die Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
3. Über die Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss entschieden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
V.
Remse, den 30.08.2023
gez. Karsten Schultz
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Unterlagen
0_Inhaltsverzeichnis
(zip-Datei; 0,61 MB)
I_Fachplanung
Erläuterungsbericht, Abkürzungsverzeichnis und Inhaltsverzeichnis
(zip-Datei; 1,31 MB)
Bauwerksverzeichnis u. Baugrundgutachten
(zip-Datei; 25,86 MB)
Hydrol. u Hydraul. Untersuchung, Fotodokumentation
(zip-Datei; 81,83 MB)
Bautechnische Nachweise_Statik
(zip-Datei; 48,69 MB)
Zeichnungsverzeichnis u. Deckblatt_Fachplanung
(zip-Datei; 20,36 MB)
II_Grundstuecke
(zip-Datei; 1,06 MB)
III_Umwelt Naturschutzfachliche Planung
(zip-Datei; 31,51 MB)