Straßenbahnen
[11.09.2023] [32-0522/1333]
Bekanntmachung
über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben
„Stadtbahntauglicher Ausbau der Haltestelle Fetscherplatz“ in Dresden
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 16. August 2023, Gz.: 32-0522/1333/16, der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 11. September 2023 bis einschließlich 25. September 2023 in der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Abteilung Verkehrsanlagenplanung, Ammonstraße 70, 01067 Dresden (World Trade Center) im Ausstellungsraum des Stadtmodells (Erdgeschoss), während der Dienststunden:
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen in der Rubrik „Infrastruktur“ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Unterlagen
festgestellte Planunterlagen
Planfeststellungsbeschluss
(pdf-Datei; 1,09 MB)