Kommunalwesen
[14.08.2023] [20-2217/113/8]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen, Gz.: 20-2217/113/8, Vom 5. Juli 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 27. Juni 2023 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 26 Absatz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am 5. Juni 2023 beschlossene Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen genehmigt.
Die Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Leipzig, den 5. Juli 2023
Die Neufassung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Leipzig, den 5. Juli 2023
Landesdirektion Sachsen
Harder
Stellv. Referatsleiter
Harder
Stellv. Referatsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,85 MB)