Staatsstraßen
[11.09.2023] [32-0522/1475]
über die Planfeststellung zum Bauvorhaben
"S 174 Ersatzneubau BW 7a über die Gottleuba bei Hartmannsbach"
- Auslegung der Planunterlagen -
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, hat für das genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 39 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Landesdirektion Sachsen beantragt.
Das Bauvorhaben umfasst den Ersatzneubau der Brücke über die Gottleuba entlang der Staatsstraße S 174 in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel. Der Planungsbereich befindet sich innerorts, vor der Kreuzung Hartmannsbach – Am Tannenbusch – Talstraße zwischen dem Netzknoten 5149 043 Stat. 3,840 und dem Netzknoten 5149 043 Stat. 3,910.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel, Gemarkungen Ober- und Niederhartmannsbach, Gottleuba, Haselberg und Breitenau beansprucht.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbin-dung mit § 3 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 2 c und d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).
Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltaus-wirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
Unterlagen | Bezeichnung |
Unterlage 1 | Erläuterungsbericht |
Unterlage 2 | Übersichtskarte |
Unterlage 3 | Übersichtslageplan |
Unterlage 5 | Lagepläne |
Unterlage 6 | Höhenpläne |
Unterlage 8 | Entwässerungslageplan |
Unterlage 9 | Landschaftspflegerische Maßnahmen mit einem Maßnahmenübersichtsplan, Maßnahmenpläne, den Maßnahmenblättern und einer vergleichenden Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation |
Unterlage 10 | Grunderwerb |
Unterlage 11 | Regelungen |
Unterlage 14 | Regelquerschnitte |
Unterlage 15 | Bauwerksplan |
Unterlage 16 | Leitungsplan |
Unterlage 18 | Wassertechnische Untersuchungen |
Unterlage 19 | Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Lageplan Bestand und Konflikte, Artenschutzfachbeitrag, Lageplan Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Übersichtskarte und Lebensraumtypen und Arten sowie UVP-Bericht |
Unterlage 20 | Geotechnische Untersuchungen |
Unterlage 21 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie |
Unterlage 23 | Schleppkurvennachweis |
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 11. September bis 10. Oktober 2023
in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Rathaus Berggießhübel – Bauverwaltung – Ladenberg 7, 01816 Bad Gottleuba-Berggießhübelwährend der Dienststunden:
montags 9:00 – 12:00 Uhr
dienstags 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
mittwochs 9:00 – 12:00 Uhr
donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
freitags 9:00 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem wird der Plan auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachungen, Rubrik - Infrastruktur - veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG).
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen ist zusätzlich über das zentrale Internetportal (§ 20 UVPG) https://uvp-verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG).
Darüber hinaus sind die entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, auf Antrag zugänglich.
1.
Jeder kann bis spätestens einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 10. November 2023, bei der Landesdirektion Sachsen, Postfachanschrift, schriftlich, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder bei der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Königstraße 5, 01816 Bad Gottleuba, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen, § 21 Abs. 5 UVPG.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2.
Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3.
Nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG ist für Äußerungen nach § 21 UVPG ein Erörterungstermin durchzuführen. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen ver- zichten (§ 39 Abs. 4 Satz 1 Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden.
Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Einwendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG).
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6.
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7.
Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 SächsStrG und die Veränderungssperre nach § 40 SächsStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SächsStrG).
8.
Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
- dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen ist,
- dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
- dass mit den ausgelegten Planunterlagen ein UVP-Bericht nach § 16 UVPG vorgelegt wurde und
- dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG ist.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz. Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreichbar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: datenschutz@lds.sachsen.de; Telefon: +49 371/532-0.
Unterlagen
Teil A - Vorhabensbeschreibung
(zip-Datei; 19,1 MB)
Teil B - Planteil
(zip-Datei; 3,21 MB)
(zip-Datei; 5,48 MB)
(pdf-Datei; 0,36 MB)
(pdf-Datei; 1,46 MB)
(zip-Datei; 6,38 MB)
(zip-Datei; 2,87 MB)
(pdf-Datei; 2,65 MB)
(zip-Datei; 23,14 MB)
Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen
(zip-Datei; 1,27 MB)
(pdf-Datei; 5,13 MB)
(pdf-Datei; 2,69 MB)
(zip-Datei; 3,11 MB)
(zip-Datei; 100,72 MB)
(zip-Datei; 22 MB)
Teil D - Nachweise
(pdf-Datei; 5,7 MB)
(pdf-Datei; 2,58 MB)
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 0,14 MB)