Raumordnung
[27.03.2024]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen
Raumordnungsverfahren (ROV) für den sächsischen Teil des Vorhabens "Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz" abgeschlossen
Die Landesdirektion Sachsen schließt das Raumordnungsverfahren für die sächsischen Teile des Vorhabens "Errichtung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz" mit der Übergabe der raumordnerischen Beurteilung an die Kupferschiefer Lausitz GmbH ab.
Die Landesdirektion Sachsen hat mit dem Abschluss des Raumordnungsverfahrens die raumordnerische Beurteilung für das Bergbauvorhaben an die Kupferschiefer Lausitz GmbH (KSL), Tochtergesellschaft der Firma MINERA S.A., übergeben. Als länderübergreifendes Projekt hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg das Vorhaben im Raum Spremberg ebenfalls geprüft und im September 2023 keine Raumverträglichkeit festgestellt. Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen liegt nun ein differenziertes Ergebnis vor.
Aus Sicht der Raumordnungsbehörde erfüllen die Rohrleitungen für den Transport von Rohstoffen das Kriterium der Raumverträglichkeit ebenso wie die zu erwartenden Bodensenkungen, deren Ausmaß als sehr gering eingeschätzt wurde. Anders verhält es sich mit den beiden Varianten zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände. Die Einspülung in den Spreetaler See im Lausitzer Seenland ist nicht raumverträglich und scheidet aus wasserrechtlichen Gründen aus. Dem Schutz von Oberflächen- und Grundwasser kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.
Die Mitverkippung in den Randschlauch des Tagebaus Nochten berührt ebenfalls das Wasserrecht. Da der Bergbaufolgesee Nochten aber noch nicht existiert, wird in der weiteren Planung des Projektes gutachterlich nachzuweisen sein, dass die Wechselwirkungen mit den dortigen Oberflächen- und Grundwasserkörpern wasserrechtlich zulässig sein werden.
Als am Verfahren beteiligte Stelle erhalten Sie hiermit die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die raumordnerische Beurteilung inklusive deren Anlagen. Sie stehen am Ende dieser Seite kostenlos zum Download zur Verfügung.
Aus Sicht der Raumordnungsbehörde erfüllen die Rohrleitungen für den Transport von Rohstoffen das Kriterium der Raumverträglichkeit ebenso wie die zu erwartenden Bodensenkungen, deren Ausmaß als sehr gering eingeschätzt wurde. Anders verhält es sich mit den beiden Varianten zur Verwahrung der Aufbereitungsrückstände. Die Einspülung in den Spreetaler See im Lausitzer Seenland ist nicht raumverträglich und scheidet aus wasserrechtlichen Gründen aus. Dem Schutz von Oberflächen- und Grundwasser kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu.
Die Mitverkippung in den Randschlauch des Tagebaus Nochten berührt ebenfalls das Wasserrecht. Da der Bergbaufolgesee Nochten aber noch nicht existiert, wird in der weiteren Planung des Projektes gutachterlich nachzuweisen sein, dass die Wechselwirkungen mit den dortigen Oberflächen- und Grundwasserkörpern wasserrechtlich zulässig sein werden.
Als am Verfahren beteiligte Stelle erhalten Sie hiermit die Gelegenheit zur Einsichtnahme in die raumordnerische Beurteilung inklusive deren Anlagen. Sie stehen am Ende dieser Seite kostenlos zum Download zur Verfügung.
Unterlagen
Anlagen
(pdf-Datei; 15,59 MB)
(pdf-Datei; 3,42 MB)
Raumordnerische Beurteilung
(pdf-Datei; 1,94 MB)