Gewerberecht
[15.05.2023]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Kehrbezirk 14 7 30-13 Torgau
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 wird Herr Schornsteinfegermeister Holger Kanitz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 7 30-13 Torgau bestellt.
Der Kehrbezirk 14 7 30-13 Torgau umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Straßenzüge im PLZ-Bereich 04860, 04861 Torgau, 04862 Mockrehna, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und OT Döbeltitz sowie 04880 Elsnig. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2030.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Holger Kanitz befindet sich: Georg-Schumann-Straße 69 in 04808 Wurzen. Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, den 15. Mai 2023
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 wird Herr Schornsteinfegermeister Holger Kanitz zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 7 30-13 Torgau bestellt.
Der Kehrbezirk 14 7 30-13 Torgau umfasst im Wesentlichen Grundstücke und Straßenzüge im PLZ-Bereich 04860, 04861 Torgau, 04862 Mockrehna, 04874 Belgern-Schildau OT Belgern und OT Döbeltitz sowie 04880 Elsnig. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. Juni 2030.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Holger Kanitz befindet sich: Georg-Schumann-Straße 69 in 04808 Wurzen. Sie erreichen ihn unter:
Leipzig, den 15. Mai 2023
Landesdirektion Sachsen
gez. Nico Gronau
Sachbearbeiter