Energie
[17.03.2023] [32-0522/1405/3]
Bekanntgabe
der Landesdirektion Sachsen
nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
Sanierung FGL 209, NB Süd, JS 2023 ONTRAS Projekt-Nr.: 16.21103
Gz.: 32-0522/1405/3
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.
Die ONTRAS Gastransport GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 20. Januar 2023 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Sanierung FGL 209, NB Süd, JS 2023 ONTRAS Projekt-Nr.: 16.21103 am Maßnahmestandort 1 im Landkreis Meißen“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt die vorhandene Abzweigarmaturengruppe durch eine regelkonforme Streckenarmaturengruppe am vorhandenen Standort zu ersetzen. Das Bauvorhaben grenzt durch die K 8511 getrennt an das Landschaftsschutzgebiet „Strauch-Ponikauer Höhenrücken“ an. Der Standort der Baumaßnahme sowie die unmittelbare Umgebung sind geprägt durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 16. März 2023
Die ONTRAS Gastransport GmbH hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 20. Januar 2023 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Sanierung FGL 209, NB Süd, JS 2023 ONTRAS Projekt-Nr.: 16.21103 am Maßnahmestandort 1 im Landkreis Meißen“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt die vorhandene Abzweigarmaturengruppe durch eine regelkonforme Streckenarmaturengruppe am vorhandenen Standort zu ersetzen. Das Bauvorhaben grenzt durch die K 8511 getrennt an das Landschaftsschutzgebiet „Strauch-Ponikauer Höhenrücken“ an. Der Standort der Baumaßnahme sowie die unmittelbare Umgebung sind geprägt durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die punktuelle und unerhebliche Größe und Ausgestaltung der Maßnahme,
- die Reversibilität und geringe Dauer der baubedingten Auswirkungen,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit,
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 16. März 2023
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung