Kreisstraßen
[13.03.2023] [32-0522/1003]
Planfeststellung für das Vorhaben
„K 8212 Mittweida, Ausbau Waldheimer Straße
2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 2“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 1. März 2023 ist der Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 39 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) und § 74 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit vom 15. März 2023 bis einschließlich 29. März 2023
in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida während der Dienstzeiten:
Montag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen liegen in der Zeit vom 15. März 2023 bis einschließlich 29. März 2023
in der Stadtverwaltung Mittweida, Bürger- und Gästebüro, Markt 32, 09648 Mittweida während der Dienstzeiten:
Montag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr
Freitag: 09:00-12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
(zip-Datei; 3,62 MB)
(zip-Datei; 6,23 MB)
(zip-Datei; 5,36 MB)
(zip-Datei; 4,86 MB)
(pdf-Datei; 1,55 MB)
(pdf-Datei; 6,99 MB)
(zip-Datei; 1,77 MB)
(zip-Datei; 3,92 MB)
weitere Dokumente
(pdf-Datei; 7,74 MB)