Energie
[10.03.2023] [32-0522/1457]
Bekanntgabe
der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
Ersatzneubau der 110-kV-Freileitung Bonnewitz – Pirna/Copitz (Anlage 205)
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.
Die SachsenEnergie AG hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 11. November 2022 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Ersatzneubau der110-kV-Freileitung Bonnewitz – Pirna/Copitz (Anlage 205) Mast 1 – 8“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlage Bonnewitz – Pirna/Copitz (Anlage 205) auf einer Länge von rund 2,5 km. Dabei werden 6 der von der Baumaßnahme betroffenen 8 Maste standortgleich ersetzt. Die Maste M 1a und M 2a werden innerhalb des bestehenden Schutzstreifens um wenige Meter verschoben, so dass es zu einer geringfügigen Leitungsverschwenkung kommt.
Das Bauvorhaben quert das FFH-Gebiet „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ sowie das nahezu deckungsgleiche SPA-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ auf einer Länge von 370 m bzw. 355 m, zwischen den Masten 6a und 8a wobei die Maste 6a (randlich) und 7a innerhalb des FFH-/SPA-Gebietes liegen. In etwa 135 m Entfernung liegt das Naturschutzgebiet „Wesenitzhang bei Zatschke; die Landschaftsschutzgebiete „Sächsische Schweiz“ sowie „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“ befinden sich ebenfalls im baubedingten Wirkkreis der Maßnahme. Das Flächennaturdenkmal „Wesenitz Pirna-Jessen“ wird auf einer Länge von 54 m überspannt und das gesetzlich geschützte Biotop nach § 30 BNatSchG „Naturnaher sommerkalter Bach“ sowie weitere kleinflächige Flächenbiotope wurden und werden weiterhin überspannt.
Im Spannfeld der Maste 6a und 7a wurde und wird das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Wesenitz auf einer Länge von 125 m überspannt, Mast 6 a stand und steht außerdem randlich innerhalb des ausgewiesenen Gebietes.
Durch die Anlage 205 werden und wird auch weiterhin das Siedlungsgebiet von Bonnewitz mit Einfamilienhäusern und einer Kleingartenanlage überspannt.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 9. März 2023
Die SachsenEnergie AG hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 11. November 2022 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben „Ersatzneubau der110-kV-Freileitung Bonnewitz – Pirna/Copitz (Anlage 205) Mast 1 – 8“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Der Vorhabenträger beabsichtigt den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Freileitungsanlage Bonnewitz – Pirna/Copitz (Anlage 205) auf einer Länge von rund 2,5 km. Dabei werden 6 der von der Baumaßnahme betroffenen 8 Maste standortgleich ersetzt. Die Maste M 1a und M 2a werden innerhalb des bestehenden Schutzstreifens um wenige Meter verschoben, so dass es zu einer geringfügigen Leitungsverschwenkung kommt.
Das Bauvorhaben quert das FFH-Gebiet „Wesenitz unterhalb Buschmühle“ sowie das nahezu deckungsgleiche SPA-Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ auf einer Länge von 370 m bzw. 355 m, zwischen den Masten 6a und 8a wobei die Maste 6a (randlich) und 7a innerhalb des FFH-/SPA-Gebietes liegen. In etwa 135 m Entfernung liegt das Naturschutzgebiet „Wesenitzhang bei Zatschke; die Landschaftsschutzgebiete „Sächsische Schweiz“ sowie „Elbhänge Dresden-Pirna und Schönfelder Hochland“ befinden sich ebenfalls im baubedingten Wirkkreis der Maßnahme. Das Flächennaturdenkmal „Wesenitz Pirna-Jessen“ wird auf einer Länge von 54 m überspannt und das gesetzlich geschützte Biotop nach § 30 BNatSchG „Naturnaher sommerkalter Bach“ sowie weitere kleinflächige Flächenbiotope wurden und werden weiterhin überspannt.
Im Spannfeld der Maste 6a und 7a wurde und wird das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Wesenitz auf einer Länge von 125 m überspannt, Mast 6 a stand und steht außerdem randlich innerhalb des ausgewiesenen Gebietes.
Durch die Anlage 205 werden und wird auch weiterhin das Siedlungsgebiet von Bonnewitz mit Einfamilienhäusern und einer Kleingartenanlage überspannt.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die punktuelle und unerhebliche Größe und Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen an den jeweiligen Maststandorten,
- die Reversibilität und geringe Dauer der baubedingten Auswirkungen, insbesondere in den Schutzgebieten,
- der Nachweis, dass erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungs- und Schutzziele des FFH- und SPA-Gebietes ausgeschlossen werden können,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die unerheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit, da die Grenzwerte der 26. BImSchV an allen relevanten Immissionsorten eingehalten werden,
- die Möglichkeit durch geeignete Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die Auswirkungen auf die Schutzgüter zu mindern.
- Beseitigung vorhandener Gehölz- und Vegetationsbestände außerhalb der Vegetations- und Brutzeit,
- Kontrolle der Bäume auf Hohlräume und Spalten,
- Ökologische Baubegleitung,
- Inanspruchnahme von Boden auf das notwendige Maß reduziert,
- Vermeidung Beanspruchung empfindlicher Flächen,
- Baum- und Wurzelschutzmaßnahme,
- Vegetationsschutzzaun und
- Schutz von Boden, Grund- und Oberflächenwasser vor baubedingten Schadstoffeinträgen.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 9. März 2023
Landesdirektion Sachsen
Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Keune
Referatsleiter Planfeststellung