Immissionsschutz
[14.03.2023] [Gz.: 44-8431/2634/6]
Landkreis Zwickau - Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren der Firma Clarios Zwickau GmbH & Co. KG am Standort Zwickau
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Gz.: 44-8431/2634/6 vom 22. Februar 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat der Firma Clarios Zwickau GmbH & Co. KG, Reichenbacher Straße 89 in 08056 Zwickau, mit Datum vom 6. Februar 2023 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren am Standort Zwickau mit folgendem verfügenden Teil, erteilt:
„1. Der Firma Clarios Zwickau GmbH & Co. KG, Reichenbacher Straße 89 in 08056 Zwickau, vertreten durch die Firma Clarios Germany Holding GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, wird auf ihren Antrag vom 21. März 2022 gemäß § 16 i. V. m. §§ 4, 6 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Nr. 3.21 i. V. m. Nrn. 3.4.1 und 3.8.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren, gelegen auf den Flurstücken 2643/8, 1458/6, 1458/10, 2643/10, 2643/4, 2643/7, 2644/9, 1458/3, 2643/12, 1462/a-h, 1463/a, 1463/c, 1464/3, 1463/27, 2644/13 der Gemarkung Zwickau in Zwickau, erteilt.
2. Die in Nr. 1 genannte Änderung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Sovema-Mühle (Mühle Nr. 6) mit einer Leistung von 18 t/d zur Herstellung von Batteriebleioxidstaub in der Betriebseinheit 1 (Bleioxidstaubherstellung) einschließlich einer neuen Abgasreinigungsanlage (ARE 1.3.14) mit einer Leistung von maximal 7.000 m³/h sowie eines Silos für Bleizylinder (22,5 t, interne Nr. 1.21) und eines Silos für Bleioxidstaub (12,5 t, interne Nr. 1.22).
Damit wird die mögliche Schmelzleistung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren am Standort Zwickau von 91.722 t/a auf 93.000 t/a erhöht.
3. Gemäß § 13 BImSchG eingeschlossene Entscheidung:
Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung zur Aufstellung für folgende Lagerbehälter in der Betriebseinheit 1 (Halle 70/75), gelegen auf dem Flurstück Nr. 2643/8 der Gemarkung Zwickau in Zwickau, ein:
a) Silo für Bleizylinder (22,5 t) – interne Nr. 1.21,
b) Silo für Bleioxidstaub (12,5 t) – interne Nr. 1.22.
Folgende Pläne und Zeichnungen sind Bestandteil der Baugenehmigung:
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 22. April 2022
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Markierung Lage Bauvorhaben vom
10. Mai 2022
- Lage Betriebseinheit 1 im Grundriss Erdgeschoss Übersicht vom 10. Mai 2022
- Grundriss Betriebseinheit 1 vom 10. Mai 2022
- Betriebseinheit 1: Längsschnitt L-L, Ansichten vom 18. Mai 2022
- Betriebseinheit 1: Fundamentplan vom 18. Mai 2022
4. Wasserrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen sind in dieser Genehmigung nicht enthalten.
5. Die geplante Inbetriebnahme der Sovema-Mühle 6 ist der Landesdirektion Sachsen, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, dem Landratsamt Zwickau sowie der Stadtverwaltung Zwickau 14 Tage vorher anzuzeigen.
6. Diese Genehmigung ergeht antragsgemäß (Abschnitt B), sofern nicht in der Entscheidung (Abschnitt A) oder über die Nebenbestimmungen (Abschnitt C) etwas anderes geregelt ist.
7. Die Anlage ist nach den in Abschnitt B aufgeführten Antragsunterlagen, auf der Grundlage der in Abschnitt A getroffenen Entscheidungen und unter Einhaltung der in Abschnitt C festgelegten Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Die Hinweise in Abschnitt D sollten beachtet werden.
8. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt ihrer Bestandskraft mit dem Betrieb der Sovema-Mühle 6 begonnen worden ist.
9. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.“
Der Tenor enthält außerdem die Entscheidung über die Höhe der Kosten des Verfahrens.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
bei folgender Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Raum 517,
Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz
montags und mittwochs 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags und donnerstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Genehmigungsbescheid ist im Internet unter der Adresse:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=14256&art_param=664&q=1
einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Chemnitz, den 22. Februar 2023
„1. Der Firma Clarios Zwickau GmbH & Co. KG, Reichenbacher Straße 89 in 08056 Zwickau, vertreten durch die Firma Clarios Germany Holding GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführung, wird auf ihren Antrag vom 21. März 2022 gemäß § 16 i. V. m. §§ 4, 6 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Nr. 3.21 i. V. m. Nrn. 3.4.1 und 3.8.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren, gelegen auf den Flurstücken 2643/8, 1458/6, 1458/10, 2643/10, 2643/4, 2643/7, 2644/9, 1458/3, 2643/12, 1462/a-h, 1463/a, 1463/c, 1464/3, 1463/27, 2644/13 der Gemarkung Zwickau in Zwickau, erteilt.
2. Die in Nr. 1 genannte Änderung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb einer weiteren Sovema-Mühle (Mühle Nr. 6) mit einer Leistung von 18 t/d zur Herstellung von Batteriebleioxidstaub in der Betriebseinheit 1 (Bleioxidstaubherstellung) einschließlich einer neuen Abgasreinigungsanlage (ARE 1.3.14) mit einer Leistung von maximal 7.000 m³/h sowie eines Silos für Bleizylinder (22,5 t, interne Nr. 1.21) und eines Silos für Bleioxidstaub (12,5 t, interne Nr. 1.22).
Damit wird die mögliche Schmelzleistung der Anlage zur Herstellung von Bleiakkumulatoren am Standort Zwickau von 91.722 t/a auf 93.000 t/a erhöht.
3. Gemäß § 13 BImSchG eingeschlossene Entscheidung:
Diese Genehmigung schließt die Baugenehmigung zur Aufstellung für folgende Lagerbehälter in der Betriebseinheit 1 (Halle 70/75), gelegen auf dem Flurstück Nr. 2643/8 der Gemarkung Zwickau in Zwickau, ein:
a) Silo für Bleizylinder (22,5 t) – interne Nr. 1.21,
b) Silo für Bleioxidstaub (12,5 t) – interne Nr. 1.22.
Folgende Pläne und Zeichnungen sind Bestandteil der Baugenehmigung:
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 22. April 2022
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Markierung Lage Bauvorhaben vom
10. Mai 2022
- Lage Betriebseinheit 1 im Grundriss Erdgeschoss Übersicht vom 10. Mai 2022
- Grundriss Betriebseinheit 1 vom 10. Mai 2022
- Betriebseinheit 1: Längsschnitt L-L, Ansichten vom 18. Mai 2022
- Betriebseinheit 1: Fundamentplan vom 18. Mai 2022
4. Wasserrechtliche Erlaubnisse oder Bewilligungen sind in dieser Genehmigung nicht enthalten.
5. Die geplante Inbetriebnahme der Sovema-Mühle 6 ist der Landesdirektion Sachsen, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, dem Landratsamt Zwickau sowie der Stadtverwaltung Zwickau 14 Tage vorher anzuzeigen.
6. Diese Genehmigung ergeht antragsgemäß (Abschnitt B), sofern nicht in der Entscheidung (Abschnitt A) oder über die Nebenbestimmungen (Abschnitt C) etwas anderes geregelt ist.
7. Die Anlage ist nach den in Abschnitt B aufgeführten Antragsunterlagen, auf der Grundlage der in Abschnitt A getroffenen Entscheidungen und unter Einhaltung der in Abschnitt C festgelegten Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Die Hinweise in Abschnitt D sollten beachtet werden.
8. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt ihrer Bestandskraft mit dem Betrieb der Sovema-Mühle 6 begonnen worden ist.
9. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.“
Der Tenor enthält außerdem die Entscheidung über die Höhe der Kosten des Verfahrens.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
„Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.“
Der Genehmigungsbescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt
vom 17. März 2023 bis einschließlich 30. März 2023
bei folgender Stelle zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während der angegebenen Dienstzeiten dort eingesehen werden.
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Raum 517,
Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz
montags und mittwochs 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags und donnerstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Genehmigungsbescheid ist im Internet unter der Adresse:
https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=14256&art_param=664&q=1
einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung ergeht gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, unter folgenden Hinweisen:
1. Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.
2. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Chemnitz, den 22. Februar 2023
Landesdirektion Sachsen
Svarovsky
Abteilungsleiter
Svarovsky
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