Kommunalwesen
[16.03.2023] [20-2217/83/4]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Zweckverbandes Stadtbeleuchtung
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 16. Februar 2023 auf der Grundlage von § 61 Absatz 1 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung am
9. Dezember 2022 beschlossene Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Zweckverbandes Stadtbeleuchtung genehmigt.
Die Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 27. Februar 2023
9. Dezember 2022 beschlossene Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung des Kommunalen Zweckverbandes Stadtbeleuchtung genehmigt.
Die Satzung zur 2. Änderung der Verbandssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Chemnitz, den 27. Februar 2023
Landesdirektion Sachsen
Roth
Referatsleiter Kommunalwesen
Roth
Referatsleiter Kommunalwesen