Kommunalwesen
[27.02.2023] [20-2217/172/22]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Neufassung der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Leipzig und der Großen Kreisstadt Borna zur Übertragung von Aufgaben der kulturellen Selbstverwaltung, hier Medienarbeit, auf die Mediothek Borna, Gz.: 20-2217/172/22, Vom 14. Februar 2023
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 23. Januar 2023 auf der Grundlage von § 72 Absatz 1 Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die am 4. November 2022 bzw. 22. Dezember 2022 zwischen dem Landkreis Leipzig und der Großen Kreisstadt Borna geschlossene Neufassung der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der kulturellen Selbstverwaltung, hier Medienarbeit, auf die Mediothek Borna“ genehmigt.
Die Neufassung der Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 14. Februar 2023
Die Neufassung der Zweckvereinbarung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, den 14. Februar 2023
Landesdirektion Sachsen
Roth
Referatsleiter
Roth
Referatsleiter
Unterlagen
(pdf-Datei; 0,13 MB)