Bundesstraßen
[20.01.2023] [32-0522/1221]
Planfeststellung für das Vorhaben
B 2, Ausbau Knotenpunkt B 2 / Buchenwalder Straße südlich Hohenossig
mit Anbau eines Radweges
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen -
Mit Beschluss der Landesdirektion Sachsen vom 7. Dezember 2022 ist der Plan für das Vorhaben „Bundesstraße (B) 2 – Ausbau Knotenpunkt B 2 / Buchenwalder Straße südlich Hohenossig mit Anbau eines Radweges gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 74 und 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, im Rathaus, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz, Bauverwaltung, 1. OG, Zimmer 32 während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen/Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und/oder Hinweise sowie Anregungen entschieden worden.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der festgestellten Unterlagen liegen in der Zeit
vom 23. Januar 2023 bis 6. Februar 2023
in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, im Rathaus, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz, Bauverwaltung, 1. OG, Zimmer 32 während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen/Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4, Satz 3 VwVfG). Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss auch von den übrigen Betroffenen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, schriftlich angefordert werden.
Unterlagen
Planfestgestellte Unterlagen
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weitere Dokumente
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