Eisenbahnen
[24.01.2023] [32-0522/1191]
Planfeststellung für das Bauvorhaben
„Änderung Bahnübergang BÜ 5,0 der Lausitzer Grauwacke GmbH – Anschlussbahn Straßgräbchen-Bernsdorf-Oßling, Abschnitt km 4,950 bis km 5,100“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 6. Dezember 2022, Gz.: 32-0522/1191/16, der das oben genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom
in der Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling, während der Dienststunden
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendung entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
24. Januar bis 6. Februar 2023
(jeweils einschließlich)
(jeweils einschließlich)
in der Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling, während der Dienststunden
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendung entschieden worden ist, zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG), in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Unterlagen
(pdf-Datei; 10,73 MB)