Wasserwirtschaft
[24.08.2022] [36-4062/46/7]
Schiffbarkeit von Gewässern
Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur temporären Begrenzung der Nutzung des Berzdorfer Sees für die Schifffahrt gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) vom 9. August 2022
Gz.: 36-4062/46/7
Die Landesdirektion Sachsen hat am 9. August 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 SächsSchiffVO im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde für die mit Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen am 9. August 2022 zur Feststellung der Fertigstellung von Gewässerstrecken des Berzdorfer Sees gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 des Sächsischen Wassergesetzes für die Nutzung fertiggestellte und ganzjährig von jedermann im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit Wasserfahrzeugen befahrbare Gewässerstrecke aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen temporäre Nutzungsbegrenzungen festgelegt wurden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt
Dresden, den 24. August 2022
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung erfolgt
- im Sächsischen Amtsblatt
- im Amtsblatt der Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen mit dem Titel „Dorfecho“,
- in den Aushängen an den Verkündungstafeln der Großen Kreisstadt Görlitz:
- im Rathaus Görlitz, Untermarkt 6/8,
- am Ortschaftsbüro Schlauroth, Dorfstraße 66a,
- am Gemeindezentrum in Hagenwerder, Karl-Marx-Straße 13/14,
- am Bürgerhaus Kunnerwitz, Weinhübler Straße 17,
- in Ludwigsdorf, Bushaltestelle (ehemals BHG), Rothenburger Landstraße,
- im Aushang am Rathaus der Gemeinde Markersdorf, Kirchstraße 3, 02829
Markersdorf.
Dresden, den 24. August 2022
Landesdirektion Sachsen
Dewald
Referatsleiter Luftverkehr und Binnenschifffahrt
Dewald
Referatsleiter Luftverkehr und Binnenschifffahrt