Kommunalwesen
[28.07.2022] [20-2245/680/2]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen zur Änderung der Satzung der „Hanten-Schmidt-Foundation“
Gz.: 20-2245/680/2
Vom 13. Juli 2022
Mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 13. Juli 2022 wurde die vom Vorstand der Stiftung „Hanten-Schmidt-Foundation“ am 15. Mai 2022 beschlossene Änderung der Stiftungssatzung der Hanten-Schmidt-Foundation genehmigt. Mit der Satzungsänderung wurde der Stiftungszweck um die Regelung „Damit sind auch Werke der Literatur umfasst.“ ergänzt. Die Satzung legt den Zweck wie folgt fest:
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erforschung der Soziologie des Sammelns, der Förderung von Kunst, sowie von Wissenschaft und Forschung zur Bewahrung, Pflege, Erweiterung und Vermittlung der öffentlichen Zugänglichkeit von künstlerischen Arbeiten des 20. und 21. Jahrhunderts. Damit sind auch Werke der Literatur umfasst.
Dresden, den 13. Juli 2022
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erforschung der Soziologie des Sammelns, der Förderung von Kunst, sowie von Wissenschaft und Forschung zur Bewahrung, Pflege, Erweiterung und Vermittlung der öffentlichen Zugänglichkeit von künstlerischen Arbeiten des 20. und 21. Jahrhunderts. Damit sind auch Werke der Literatur umfasst.
Dresden, den 13. Juli 2022
Landesdirektion Sachsen
Rossmanith
Abteilungsleiter
Rossmanith
Abteilungsleiter
Unterlagen
(PDF-Datei; 54 KB)