Kommunalwesen
[21.07.2022] [20-2217/23/9]
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung der Satzung zur Zweiten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen
Gz.: 20-2217/23/9
Vom 5. Juli 2022
Die Landesdirektion Sachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 27. Mai 2022 auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen am 26. Juni 2020 beschlossene Satzung zur Zweiten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen genehmigt.
Die Satzung zur Zweiten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, 5. Juli 2022
Die Satzung zur Zweiten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Satzung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.
Dresden, 5. Juli 2022
Landesdirektion Sachsen
Roth
Referatsleiter
Roth
Referatsleiter
Unterlagen
(PDF-Datei; 70 KB)