Hochwasserschutz
[21.07.2022] [Gz.: C46-0522/195/68]
Landkreis Mittelsachsen - „Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln 8. Planänderung“
Bekanntgabe der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) geändert worden ist.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster, Gartenstraße 34, 04571 Rötha hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 19. Mai 2021 eine Änderung des Vorhabens angezeigt und dessen Zulassung beantragt.
Das Vorhaben „Hochwasserschutz an der Freiberger Mulde in der Stadt Döbeln – 8. Planänderung“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 18. Juli 2022 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die nicht vorhandene Schwere und Komplexität der Auswirkungen,
- die Möglichkeit, die Auswirkungen wirksam zu vermindern.
Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standorts maßgebend:
- das Nichtvorhandensein von SPA-Gebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützten Biotopen,
- keine Betroffenheit von in der Nähe des Vorhabens befindlichen FFH-Gebieten und Landschaftsschutzgebieten,
- keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf Einzeldenkmäler.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden zugänglich.
Dresden, den 19. Juli 2022
Landesdirektion Sachsen
Torsten Kammel
Referatsleiter Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz
Torsten Kammel
Referatsleiter Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz