Wasserwirtschaft
[25.07.2022] [C46-0522/1392/5]
Landkreis Meißen - Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben "Erweiterung Naturteich mit Zulauf zum Roten Bächel in Radebeul OT Altlindenau"
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Diese Bekanntgabe erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.
Das Landratsamt Bautzen beantragte mit Schreiben vom 17. März 2022 bei der Landesdirektion Sachsen die Prüfung, ob für das Vorhaben „Erweiterung Naturteich mit Zulauf zum Roten Bächel in Radebeul OT Altlindenau“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entbehrlich ist.
Das Vorhaben „Erweiterung Naturteich mit Zulauf zum Roten Bächel in Radebeul OT Altlindenau“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 19. Juli 2022 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntgabe ist im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 19. Juli 2022
Das Landratsamt Bautzen beantragte mit Schreiben vom 17. März 2022 bei der Landesdirektion Sachsen die Prüfung, ob für das Vorhaben „Erweiterung Naturteich mit Zulauf zum Roten Bächel in Radebeul OT Altlindenau“ die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens entbehrlich ist.
Das Vorhaben „Erweiterung Naturteich mit Zulauf zum Roten Bächel in Radebeul OT Altlindenau“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 19. Juli 2022 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend:
- die unerhebliche Größe und Ausgestaltung des gesamten Vorhabens,
- die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
- die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):
- FFH-Gebiete
- Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind
- Gebiete im archäologischen Relevanzbereich
- FFH-Gebiete
- die Art und das unerhebliche Ausmaß der Auswirkungen, insbesondere, hinsichtlich des geographischen Gebietes, das betroffen ist und hinsichtlich der unerheblichen Anzahl von Personen, die von den Auswirkungen voraussichtlich betroffen sind,
- die unerhebliche Schwere und Komplexität der Auswirkungen.
- Kleinräumigkeit des Vorhabens (Gesamtgröße des Vorhabensgebietes von 1.630 m²),
- keine Eingriffe in geschützte Biotope oder Lebensraumtypen.
- bauzeitlicher Schutz des Gewässers und des Bodens vor Verunreinigungen mit wassergefährdenden Stoffen
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 46, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, zugänglich.
Die Bekanntgabe ist im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de einsehbar.
Chemnitz, den 19. Juli 2022
Landesdirektion Sachsen
Kammel
Referatsleiter
Kammel
Referatsleiter